Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 06.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen,
zu Hdn. von
Philipp Sutter, Steinachstrasse 42,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
0041 (0)71 243 95 40,
E-Mail:
philipp.sutter@stadt.sg.ch,
URL
www.vbsg.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen,
zu Hdn. von
Philipp Sutter, Steinachstrasse 42,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
0041 (0)71 243 95 40,
E-Mail:
philipp.sutter@stadt.sg.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 13.10.2023
- Bemerkungen: Erfassung ausschliesslich auf der Plattform simap
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 03.11.2023 Uhrzeit: 16:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 07.11.2023, Uhrzeit:
14:00, Ort:
St. Gallen, Bemerkungen:
nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Fahrleitungsmasten für Trolleybusse L3 und 4
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die VBSG erstellen für die Trolleybuslinien 3 und 4 zwischen Abtwil und Wittenbach auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen eine neue Fahrleitung Dazu werden rund 150 Rundmasten beschafft.
2.7 Ort der Lieferung- Stadt St.Gallen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 24.11.2023, Ende: 30.06.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Für den Bedarf der VBSG im Rahmen von Umbauten im bestehenden Netz kann der Vertrag bis 31.12.2030 mittels Optionen verlängert werden
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Weitere Masten derselben Dimensionen in Losen von mindestens 10 Stück
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 50%
Qualität
Gewichtung 20% Lieferfristen
Gewichtung 20% Technische Klärungen/Interview
Gewichtung 10%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Beginn 28.02.2024 und Ende 28.06.2024
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Erfüllen der Eignungskriterien
3.3 Zahlungsbedingungen- Bei Lieferung innert 30 tagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- inkl. Lieferung DDP St.Gallen und Ablad
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Referenzprojekte Qualitätsnachweis ISO 9001, plus Muster Umweltnachweis ISO14001
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 17.10.2023
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Keine
4.6 Sonstige Angaben- Eine Angebotsbereinigung (Art. 39 IVöB) ist möglich. Eine solche Bereinigung und eine Anpassung der Angebote nach der
Öffnung ist möglich, wenn dies zur Vergleichbarmachung oder wegen Leistungsänderungen nötig ist. Reine Preisverhandlungen ("Angebotsrunden") bleiben aber verboten (Art. 11 IVöB).
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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