Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 04.05.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerisches Bundesarchiv BAR, Abteilung Informationszugang
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Dienst öffentliche Ausschreibungen (DöA),
zu Hdn. von
Projekt (16051) 305 Viaduc - Online-Zugang BAR, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Fax:
+41 58 463 26 98,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.05.2016
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 13.06.2016 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (16051) 305 Viaduc - Online-Zugang BAR
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (16051) 305
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung |
2.5 Detaillierter Aufgabenbeschrieb- Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) hat sich im Rahmen seiner Strategie 2016-2020 das Ziel gesetzt, seinen Kunden ein integriertes Nutzungsangebot für Archivgut zur Verfügung zu stellen.
Nachdem im BAR erfolgreich eine digitale Archivierungsinfrastruktur und Schnittstellen zur Übernahme digitaler Unterlagen geschaffen wurden, rückt nun der integrierte zeit- und ortsunabhängige Zugang in den Fokus. Damit der gesetzliche Auftrag des BAR (Bundesgesetz über die Archivierung, BGA, SR 152.1) künftig auch im Kontext der Informationsgesellschaft zeitgemäss erfüllt werden kann, ist der Zugang zu Archivgut auf digitalem Weg sicherzustellen. Im Rahmen des Projekts Viaduc soll die hierfür benötigte technische wie organisatorische Infrastruktur konzipiert, realisiert und eingeführt werden.
Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl eines kompetenten und zuverlässigen Anbieters, der einen geeigneten Online-Zugang auf Archivgut des BAR entwickelt und für diese Software-Lösung während 8 Jahren Wartungs- und Supportleistungen erbringt. Der Betrieb der Lösung wird durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT sichergestellt. Zudem soll er zusammen mit dem Auftraggeber die Lifecycle-Unterstützung übernehmen und die Lösung verbessern und weiterentwickeln.
GL01: Detailkonzeption und Realisierung Online-Zugang BAR Detailkonzeption und Realisierung Online-Zugang BAR zum Fixpreis. Leistungszeitraum: 4. Q 2016 - 4. Q 2017
OP01: Einführung Online-Zugang BAR Einführung Online Zugang-BAR zum Fixpreis. Leistungszeitraum: 1. Q 2018 - 3. Q 2018
OP02: Wartung und Support Online- Zugang BAR Wartung und Support Online-Zugang BAR zum Fixpreis (pro Jahr, wiederkehrende Leistung). Leistungszeitraum: 4. Q 2018 - 4. Q 2026
OP03: Lifecycle-Unterstützung Online-Zugang BAR Punktuelle Unterstützung des Anbieters für einen reibungslosen Betrieb des Online-Zugangs BAR während des gesamten Lifecycles über max. 1'000 Stunden (nach Aufwand vergütet). Leistungszeitraum: 4. Q 2018 - 4. Q 2026
OP04: Verbesserung und Weiterentwicklung Online-Zugang BAR Verbesserungs- und Erweiterungsarbeiten des Online-Zugangs BAR über max. 2'000 Stunden (nach Aufwand vergütet). Leistungszeitraum: 4. Q 2018 - 4. Q 2026
OP05: Ausserbetriebnahme des Online-Zugangs BAR Migration und Ablösung in ein neues System über max. 200 Stunden (nach Aufwand vergütet). Leistungszeitraum: Ab Entscheid einer Ausserbetriebnahme
2.6 Ort der Dienstleistungserbringung- An den Standorten des BAR und des BIT in Bern.
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Ausführungstermin- Bemerkungen: 4.Q 2016 - 4. Q 2026
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die Erfassung des Angebots erfolgt in elektronischer Form (Online oder mit einem Excel-Sheet) mittels der Ausschreibungssoftware „DecisionAdvisor“ der Firma PBroker AG. Die Software unterstützt und gewährleistet eine rechtssichere und revisionstaugliche Durchführung des Beschaffungsverfahrens. Ist eine Erfassung des Angebots online via „DecisionAdvisor“ unter dem Link
https://decisionadvisor.ch/da/login.do?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew%2B6SOqHkFu0ky%2Bv3u5D7m9w%3D nicht möglich, kann der Anbieter den Kriterienkatalog in Form eines Excel-Sheets über die Ausschreibungsplattform simap beziehen. Die Anleitung und der Link für die online Erfassung des Angebots via „DecisionAdvisor“ findet sich in Beilage 15 der Ausschreibungsunterlagen. Bei technischen Fragen zu „DecisionAdvisor“ kann direkt die PBroker AG kontaktiert werden.
Die Beantwortung der Kriterien ist bis zur Eingabefrist möglich. Der Anbieter bestätigt durch die unterzeichnete Papierform des Angebotes die Richtigkeit und die Übereinstimmung mit der elektronischen Form (Excel-Sheets oder Inhalt Tool „DecisionAdvisor“). Eine fehlende Übereinstimmung zwischen Papierform und elektronischer Form kann zum Ausschluss vom weiteren Beschaffungsverfahren führen. Mit der rechtsgültigen Unterschrift bestätigt der Anbieter die Richtigkeit aller getätigten Angaben.
Hinweis: Wird das Angebot nicht online via „DecisionAdvisor“ erfasst, muss die elektronisch eingereichte Form zusätzlich zum unterzeichneten Excel-Sheet als PDF auch das ausgefüllte Original Excel-Sheet enthalten.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung
Aufwände auf Basis von Dienstleistungsverträgen werden monatlich abgerechnet. Die Bezahlung innert 30 Tagen erfolgt nach vorschriftsgemäss vorliegenden Abrechnungsunterlagen, bestehend aus Leistungszeitrapport und Rechnung. Leistungsgegenstände, die werkvertraglicher Natur sind, werden gemäss der Meilensteinplanung bezahlt. Basis bilden die im Angebot offerierten Meilensteine. Der entsprechende Zahlungsplan wird während der Vertragsverhandlungen festgelegt.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Personensicherheitsüberprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer (ggf. erweiterten) Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Personen, die negativ beurteilt werden, dürfen vom Anbieter nicht eingesetzt werden. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK03 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK04 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsät-zen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK05 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
EK06 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage [B13] des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK07 Sprachkenntnisse der Supportorganisation Nachweis, dass die Personen, die in den angebotenen Supportleistungen im Rahmen dieses Auftrages zum Einsatz kommen, in deutscher und französischer Sprache mündlich kommunizieren können.
EK08 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Nachweis, dass der Anbieter Schlüsselpersonen (Projektleiter, Stv. Projektleiter) in der angebotenen Implementierung und Realisierung einsetzt, die in deutscher oder französischer Sprache kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
EK09 Ansprechpartner Der Anbieter erbringt den Nachweis, dass der Auftraggeber beim Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) und eine Stellvertretung verfügt, welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig sind und den Entscheid herbeiführen können.
EK10 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Leistungen (Erstellung Detailspezifikation, Entwicklung und Realisierung, Einführung, Wartung, Support und Weiterentwicklung der Lösung), Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach. Projekte von vergleichbarem Umfang und Komplexität sind Software-Entwicklungsprojekte mit einem ähnlichen Mengengerüst und ähnlichem Funktionsumfang (vgl. Dokument Systemanforderungen, Beilage [B1]). Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK11 Arbeitsort Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, nachfolgende Arbeiten am Standort Bern zu erbringen: - Regelmässige Workshops und Meetings mit den Projektbeteiligten im Rahmen der Realisierung sowie Weiterentwicklungsarbeiten - Regelmässige Meetings mit dem Auftraggeber im Rahmen der Realisierung sowie Weiterentwicklungsarbeiten - Vor Ort Unterstützung im Rahmen der Supportarbeiten.
EK12 Supportorganisation Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlagsentscheids über eine entsprechende Organisation verfügt, damit er die Supportleistungen und entsprechende Leistungen und Ergebnisse wie im Pflichtenheft dargestellt, vollständig erfüllen kann.
EK13 Vollumfängliche Leistungserbringung Bereitschaft, alle Leistungen im Pflichtenheft (Grundleistungen und Optionen) vollständig und uneingeschränkt zu erbringen.
EK14 Standards und Architekturen für eGovernment Anwendungen Schweiz Der Anbieter bestätigt, dass die zu erstellende Lösung entsprechend den SAGA-Empfehlungen (eCH-0014 SAGA.ch, http://www.ech.ch/vechweb/page?p=dossier&documentNumber=eCH-0014&documentVersion=7.0; abgerufen am 02.01.16) erstellt wird.
EK15 Schutzrechte Der Anbieter erklärt sich bereit, sämtliche für den Bedarfsträger erstellten Quellcodes sowie deren Dokumentationen dem Auftraggeber zur freien Verwendung abzutreten (nicht davon betroffen sind Softwarekomponenten, wo dies aufgrund bestehender Nutzungsrechte nicht möglich ist). Dies hat ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zu erfolgen.
EK16 Richtigkeit der Angaben Der Anbieter bestätigt durch die unterzeichnete Papierform des Angebotes die Richtigkeit und die Übereinstimmung mit der elektronischen Form (Excel-Sheets oder Inhalt Tool DecisionAdvisor). Eine fehlende Übereinstimmung zwischen Papierform und elektronischer Form kann zum Ausschluss vom weiteren Beschaffungsverfahren führen.
EK17 Nutzung der Geschäftsverwaltungssoftware des BAR Der Anbieter bestätigt, dass er für die Verwaltung der Projekt- und Betriebsdokumente einzig die Geschäftsverwaltungssoftware des BAR verwendet (Fabasoft Version 12).
3.9 Zuschlagskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.11 Sprachen für Angebote- Deutsch, Französisch
3.12 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.05.2016 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
Die Beilagen [B1]-[B4], [B8], [B13] und [B14] der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Inhalte. Für den Erhalt dieser Beilagen ist vom Anbieter eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang [A4] des Pflichtenheftes an die Beschaffungsstelle per E-Mail (PDF) (Adresse aus Pflichtenheft Abschnitt 9.1.2) einzureichen. Interessierte Anbieter erhalten nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung von der Beschaffungsstelle die Beilagen [B1]-[B4], B8], [B13] und [B14]. Das Original der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ist mit der Angebotseingabe nachzureichen. Falls der Anbieter kein Angebot erstellt, ist das Original spätestens zum Ablauftermin der Eingabefrist einzureichen.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
4.5 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.6 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.7 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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