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22.12.2017|Projekt-ID 164774|Meldungsnummer 1000515|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 22.12.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Informatik und Services I&S, Competence Center Beschaffung
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Informatik und Services I&S, Competence Center Beschaffung,  zu Hdn. von Projekt "Unterstützung in IT-WTO-Beschaffungen" - WTO, bitte nicht öffnen, Worblentalstrasse 68, Ittigen,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 58 462 99 81,  E-Mail:  registratur@bafu.admin.ch,  URL www.bafu.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

16.01.2018
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen der Offerten Fragen ergeben, sind diese bis zum 16.01.2018 anonymisiert und ausschliesslich im Frageforum unter www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum erteilt. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 31.01.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das vollständige Angebot ist bis spätestens 31.01.2018 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD, DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während der Öffnungszeiten der Loge (07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax des Auftraggebers zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

12.02.2018, Ort:  Bern, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens am vorgenannten Datum statt. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Unterstützung bei WTO-Verfahren für die Beschaffung von IT-Gütern und -Dienstleistungen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Unterstützung bei IT-WTO-Verfahren

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  75112000 - Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmenstätigkeit

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von administrativer und fachlicher Unterstützung bei Ausschreibungen nach WTO/GATT-Abkommen bzw. gemäss Bundesgesetz und Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) für Beschaffungen von IT-Dienstleistungen und IT-Werken.

Den Zuschlag in diesem offenen Verfahren erhalten drei Anbieter, welche alle Eignungskriterien erfüllen und bei den Zuschlagskriterien die höchste, zweithöchste oder dritthöchste Punktzahl erreicht haben. Mit den drei Zuschlagsempfängern wird je ein Rahmenvertrag abgeschlossen.

Der Zuschlag gilt für den Grundauftrag, ohne Anspruch auf Erbringung der Dienstleistung (Abrufverfahren).

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Ort des Beauftragten und in Ittigen - Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

36 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: 36 Monate für die Option 1 (Beginn nach Ende Grundauftrag) /
36 Monate für die Option 2 (Beginn nach Ende Option 1)

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: 36 Monate für die Option 1 (Beginn nach Ende Grundauftrag) /
36 Monate für die Option 2 (Beginn nach Ende Option 1)

Die optionalen Leistungen entsprechen inhaltlich den Grundleistungen. Bei der Option 1 handelt es sich um eine Vertragsverlängerung vom Q2 2021 bis Q1 2024. Bei der Option 2 handelt es sich um eine Vertragsverlängerung vom Q2 2024 bis Q1 2027.

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1 Preis, 300 Punkte,  Gewichtung 30% 
ZK2 Referenzprojekte der Schlüsselpersonen, 100 Punkte,  Gewichtung 10% 
ZK3 Zertifizierung (HERMES), 50 Punkte,  Gewichtung 5% 
ZK4 Zertifizierung/Weiterbildung öffentliches Beschaffungswesen, 200 Punkte,  Gewichtung 20% 
ZK5 IT-Kenntnisse, 200 Punkte,  Gewichtung 20% 
ZK6 Anbieterpräsentation, 50 Punkte,  Gewichtung 5% 
ZK7 Geoinformations Kenntnisse, 100 Punkte,  Gewichtung 10% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

36 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Bemerkungen: sowie:
36 Monate für die Option 1 (Beginn nach Ende Grundauftrag) /
36 Monate für die Option 2 (Beginn nach Ende Option 1)

Die optionalen Leistungen entsprechen inhaltlich den Grundleistungen. Bei der Option 1 handelt es sich um eine Vertragsverlängerung vom Q2 2021 bis Q1 2024. Bei der Option 2 handelt es sich um eine Vertragsverlängerung vom Q2 2024 bis Q1 2027.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Die Eignungsnachweise (EK) gemäss Ausschreibungsunterlagen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.

Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.

3.5 Bietergemeinschaft

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

3.6 Subunternehmer

Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK 1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/selbstdeklarationen.html

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

Nachweise:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 7).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.

Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html). Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.

Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 3 Jahren nach.

EK 04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK 05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK 07 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge

Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK 10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in der Beilage des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 22.12.2017  bis  31.01.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge

Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche.

Ausschluss, Vorbefassung: Amberg Engineering AG, Regensdorf, sind aufgrund der Unterstützung im Beschaffungsverfahren von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.