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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1000789
12.01.2018|Projekt-ID 158246|Meldungsnummer 1000789|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  12.01.2018
Publikationsdatum Simap: 12.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nagra
Beschaffungsstelle/Organisator: Nagra, Hardstrasse 73,  5430  Wettingen,  Schweiz,  E-Mail:  george.wewerka@nagra.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Bauingenieurleistungen für die Bohrplätze in den Standortgebieten ZNO, JO und NL

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau,
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros,
71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen
Baukostenplannummer (BKP): 292 - Bauingenieur

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SWR Infra AG, Schöneggstrasse 30,  8953  Dietikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 545'805.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.10.2017
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 977349

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.12.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.