Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
12.01.2018 Publikationsdatum Simap: 12.01.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nagra
Beschaffungsstelle/Organisator: Nagra, Hardstrasse 73,
5430
Wettingen,
Schweiz,
E-Mail:
george.wewerka@nagra.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bauingenieurleistungen für die Bohrplätze in den Standortgebieten ZNO, JO und NL
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, | | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros, | | 71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen |
Baukostenplannummer (BKP): | 292 - Bauingenieur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SWR Infra AG, Schöneggstrasse 30,
8953
Dietikon,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 545'805.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.10.2017
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
977349
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.12.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 10
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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