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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1000891
04.01.2018|Projekt-ID 157938|Meldungsnummer 1000891|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Informatik,  zu Hdn. von Herrn Burkhard Schulz, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  it.sdl@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

STRASKI - Strategie Systemführerschaft Kundeninformation

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Mentz Datenverarbeitung Schweiz GmbH, Badenerstrasse 530,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB
Bemerkung: Der Anbieter Mentz Datenverarbeitung Schweiz GmbH erhält den Zuschlag auf die Konzeption und detaillierte Planung der Lösung (LP 0) sowie die Option auf die Erbringung der Leistungspakte LP 1 bis LP 10.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot im Sinne von Art. 21 BöB.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.07.2017
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 976347

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.12.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.