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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1001149
08.01.2018|Projekt-ID 164936|Meldungsnummer 1001149|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 08.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Informatikdienste,  zu Hdn. von Frau Ilka Titze, Stampfenbachstrasse 69,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  gatt-wto@id.ethz.ch,  URL www.ethz.ch/services/de/it-services.html

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

31.01.2018
Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 09.03.2018 Uhrzeit: 14:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot soll einmal in Papierform mit allen Unterschriften, sowie zusätzlich als elektronische Kopie, einmal in bearbeitbarer Form (Word, Excel, etc.) und einmal in unveränderbarer Form (pdf) auf CD, DVD; USB-Stick oder anderen üblichen Datenträgern, eingereicht werden. Bei persönlicher Abgabe muss das Angebot versiegelt abgegeben werden.

1.5 Datum der Offertöffnung:

12.03.2018, Uhrzeit:  10:00

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Alarmierungsnetzwerk / Aufbau einer Infrastruktur für die sicherheitskritische drahtlose Kommunikation

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48810000 - Informationssysteme

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Mit dem Projekt «Alarmierungsnetzwerk» der ETH Zürich soll eine zukunftsfähige Infrastruktur für die sicherheitskritische drahtlose Kommunikation aufgebaut werden. Projektziel ist der bedarfsgerechte, zukunftsfähige und kosteneffiziente Einsatz der Mittel für sicherheitsrelevante Kommunikations- und Alarmierungszwecke entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und Nutzerbedürfnissen (interne und externe Notfallorganisationen).

2.7 Ort der Lieferung

ETH Zürich
Anlieferung RZ/IFW
Haldeneggsteig 4
CH-8006 Zürich

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 02.07.2018, Ende: 30.06.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption bis 2021 (in der oben aufgeführten Vertragslaufzeit bereits eingerechnet).

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Qualität der Offerte  Gewichtung 15% 
Konzepte und Lösung  Gewichtung 30% 
Wunschkriterien  Gewichtung 15% 
Betrieb und Wartung  Gewichtung 10% 
Preis  Gewichtung 30% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Es steht der Anbieterin frei, einen alternativen Versorgungsansatz (z.B. durch den Einsatz mehrerer Aussenantennen / Sendepunkten oder Senderleistungen) vorzuschlagen. Ebenfalls steht es der Anbieterin frei, die Funktechnologie (Bündelfunk, Gleichwellen/Zellular/Multi-Frequenz) zu definieren.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

Beginn 02.07.2018 und Ende 30.06.2021

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

gemäss AGB für Informatikdienstleistungen und für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, für Kauf und die Wartung von Hardware sowie für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware.

3.4 Einzubeziehende Kosten

gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin.

3.6 Subunternehmer

siehe 3.5

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

bis: 31.12.2018

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Informatikdienstleistungen und für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, für Kauf und die Wartung von Hardware sowie für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware.

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten:
- Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);
- Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
(SR 0.822.719.7);
- Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);
- Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);
- Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);
- Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);
- Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8);
- Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).

2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten
Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.

Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Termin für Begehung: 22. Januar 2018
Details zur Besichtigung können dem Pflichtenheft zu dieser WTO-Beschaffung entnommen werden.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.