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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1001277
27.12.2017|Projekt-ID 164973|Meldungsnummer 1001277|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.12.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Generalsekretariat der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kt. Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: ICT, Reiterstrasse 11,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  03163331111,  E-Mail:  ict.bve@bve.be.ch,  URL www.bve.be.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Temporäre Unterstützung CFO

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: RB Baumgartner AG, Höheweg 14,  3053  Münchenbuchsee,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 290'000.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der Dringlichkeit der anstehenden Themen in den Abteilungen CFP (Optima, HRM2) und ICT (IT@BE, Gever) wurde die neu definierte Stelle des CFO BVE temporär auf Ende 2017 befristet durch die RB Baumgartner AG extern besetzt. Das Rekrutierungsverfahren des CFO BVE gestaltet sich anspruchsvoll und zeitintensiv. Mit einer Besetzung wird bis Mitte 2018 gerechnet. Daher ist ein Zusatzauftrag zur Weiterverfolgung der temporären Übernahme der Stelle des CFO BVE durch die RB Baumgartner AG nötig.
Der Auftragswert übersteigt den Schwellenwert des offenen bzw. selektiven Verfahrens (gemäss Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen Anhang 2, IVöB, Art. A2-1). Der Zusatzauftrag erfolgt aus folgendem Grund trotzdem im freihändigen Verfahren: Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, weil die temporäre Besetzung aufgrund der Komplexität der Geschäfte und der dadurch bedingten langen Einarbeitungsdauer nicht sinnvoll und kostengünstiger durch eine andere Person wahrgenommen werden können.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.11.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs und
Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde
muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine gültige Unterschrift
enthalten. Die angefochtene Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.