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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1001341
Los-Nr: 1
Projektleitung und Projektmitarbeiter (Grundleistung: 1'144 Tage, Projekt "JF02"; Option: 1'320 Tage - Details siehe Pflichtenheft)
CPV: 72260000, 72000000
Los-Nr: 2
Daten-Architekt (optional 1'012 Tage)
CPV: 72260000, 72000000
Los-Nr: 3
ICT-Architekt (optional 484 Tage)
CPV: 72260000, 72000000
03.01.2018|Projekt-ID 164893|Meldungsnummer 1001341|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 03.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesanwaltschaft BA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesanwaltschaft BA, Taubenstrasse 16,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,  zu Hdn. von Projekt (18018) 110 Personalressourcen für das Programm "Joining Forces", Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 58 463 26 98,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

11.01.2018
Bemerkungen: Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Eingabefrist 1. Fragerunde: 11.01.2018
Eingabefrist 2. Fragerunde: 29.01.2018

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 21.02.2018 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

27.02.2018, Bemerkungen:  Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.2 Projekttitel der Beschaffung

(18018) 110 Personalressourcen für das Programm "Joining Forces"

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(18018) 110

2.4 Aufteilung in Lose?

Ja
Angebote sind möglich für:  alle Lose
Los-Nr: 1
CPV: 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung: Projektleitung und Projektmitarbeiter (Grundleistung: 1'144 Tage, Projekt "JF02"; Option: 1'320 Tage - Details siehe Pflichtenheft)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.07.2018, Ende: 31.12.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Optionen: Ja
Beschreibung der Optionen: 1'320 Tage
Zuschlagskriterien:
ZK01 Qualifikationsanforderungen  Gewichtung 4000 Punkte 

ZK02 Preise und Kosten  Gewichtung 3000 Punkte 

ZK03 Präsentation  Gewichtung 3000 Punkte 

Erläuterungen:  Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument Pflichtenheft unter Ziffer 7 ersichtlich.

Los-Nr: 2
CPV: 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung: Daten-Architekt (optional 1'012 Tage)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.07.2018, Ende: 31.12.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Optionen: Ja
Beschreibung der Optionen: 1'012 Tage
Zuschlagskriterien:
ZK01 Qualifikationsanforderungen  Gewichtung 7000 Punkte 

ZK02 Preise und Kosten  Gewichtung 3000 Punkte 

Erläuterungen:  Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument Pflichtenheft unter Ziffer 7 ersichtlich.

Los-Nr: 3
CPV: 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung: ICT-Architekt (optional 484 Tage)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.07.2018, Ende: 31.12.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Optionen: Ja
Beschreibung der Optionen: 484 Tage
Zuschlagskriterien:
ZK01 Qualifikationsanforderungen  Gewichtung 7000 Punkte 

ZK02 Preise und Kosten  Gewichtung 3000 Punkte 

Erläuterungen:  Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument Pflichtenheft unter Ziffer 7 ersichtlich.

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Zur Umsetzung des Programmes "Joining Forces" werden für maximal acht Jahre Spezialisten mit folgenden Profilen in Form von Rahmenverträgen beschafft:
- Projektleiter (Los 1)
- Projektmitarbeiter (Los 1)
- Daten Architekt (Los 2)
- ICT-Architekt (Los 3)

Die generellen Aufgaben der Profile sowie die entsprechenden Anforderungen sind in den jeweiligen Anhängen (vgl. Anhang 4, Anhang 5, Anhang 10 und Anhang 13) definiert.

Die BA wird je Los Rahmenverträge für die Zurverfügungstellung von Ressourcen zur Erbingung von Dienstleistungen mit mehreren Anbietern (vgl. Pflichtenheft Ziffer 4.2.1, Tabelle 3) abschliessen. Die konkrete Leistungsvereinbarung erfolgt mit Abschluss von entsprechenden Einzelverträgen.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Bern

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Teilangebote innerhalb eines Loses sind jedoch nicht zugelassen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen und Sozialabgaben.

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Los 1: Sind nicht zugelassen.
Los 2 und 3: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Eignungskriterien Los 1:

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Nachweis ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 02
Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.

EK 03
Arbeitsverhältnis
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden unmittelbar, d. h. im Arbeitsverhältnis vertraglich an den Anbieter gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.

EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 06
Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.

EK 07
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsät-zen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gem. Selbstdeklarationsblatt der BKB einhält und folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der BKB gem. Anhang 01 zum Pflichtenheft.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden weisen nach, wie sie zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt die Lohnpraxis überprüft haben. Die Anbieter bestätigen, dass folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) in folgender Reihenfolge:
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK 09
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 10
Einzelvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Einzelvertragsentwurf im Anhang 17 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 11
Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit der Leitung und Umsetzung von IT-Projekten um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Leitung und Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind drei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 07 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 3 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt
- Projektmethodik: klassisch oder agil
- Tätigkeit Anbieter: Projekt-/ ODER Programmleitung für die Entwicklung, Ablösung ODER Neukonzipierung einer IT-Anwendung
- Projektdauer (Konzeption und Realisierung): > 1'350 Arbeitsstunden während mind. 12 Monaten
- Produktivsetzung (nach Abnahme): ab 2012, mind. 1 davon ab Ende 2015
- Produktive Laufzeit der Anwendung: > 12 Monate

EK 12
Geheimhaltungserklärung
Der Anbieter bestätigt die Geheimhaltungserklärung gemäss Anhang 18 vorbehaltslos einzuhalten.
Als Nachweis legt der Anbieter ein rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar des Anhangs 18 inkl. Kopie des Personalausweises der unterzeichnenden Person bei.

Eignungskriterien Los 2:

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und allfällige Subunternehmen verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Nachweis ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 02
Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.

EK 03
Arbeitsverhältnis
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden unmittelbar, d. h. im Arbeitsverhältnis vertraglich an den Anbieter gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.

EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 06
Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.

EK 07
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gem. Selbstdeklarationsblatt der BKB einhält und folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der BKB gem. Anhang 01 zum Pflichtenheft.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden weisen nach, wie sie zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt die Lohnpraxis überprüft haben. Die Anbieter bestätigen, dass folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) in folgender Reihenfolge:
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK 09
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 10
Einzelvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Einzelvertragsentwurf im Anhang 17 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 11
Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit der Umsetzung von IT-Projekten um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind drei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 12 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 4 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt UND mind. 5 unterschiedliche Schnittstellen (Datenbanken, Umsysteme etc.) mussten berücksichtigt werden
- Tätigkeit Anbieter: Daten-Architekt
- Projektdauer (Tätigkeit des Anbieters): > 1‘000 Arbeitsstunden während mind. 12 Monaten
- Ende der Arbeiten: liegt nicht weiter als 2015 zurück

EK 12
Geheimhaltungserklärung
Der Anbieter bestätigt die Geheimhaltungserklärung gemäss Anhang 18 vorbehaltslos einzuhalten.
Als Nachweis legt der Anbieter ein rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar des Anhangs 18 inkl. Kopie des Personalausweises der unterzeichnenden Person bei.

Eignungskriterien Los 3:

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und allfällige Subunternehmen verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Nachweis ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 02
Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.

EK 03
Arbeitsverhältnis
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden unmittelbar, d. h. im Arbeitsverhältnis vertraglich an den Anbieter gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.

EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 06
Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.

EK 07
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gem. Selbstdeklarationsblatt der BKB einhält und folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der BKB gem. Anhang 01 zum Pflichtenheft.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden weisen nach, wie sie zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt die Lohnpraxis überprüft haben. Die Anbieter bestätigen, dass folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) in folgender Reihenfolge:
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK 09
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 10
Einzelvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Einzelvertragsentwurf im Anhang 17 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 11
Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit der Umsetzung von IT-Projekten um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind drei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 15 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 4 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt UND mind. 5 unterschiedliche Schnittstellen (Datenbanken, Umsysteme etc.) mussten berücksichtigt werden
- Tätigkeit Anbieter: ICT-Architekt
- Projektdauer (Tätigkeit des Anbieters): > 1'000 Arbeitsstunden während mind. 12 Monaten
- Ende der Arbeiten: liegt nicht weiter als 2015 zurück

EK 12
Geheimhaltungserklärung
Der Anbieter bestätigt die Geheimhaltungserklärung gemäss Anhang 18 vorbehaltslos einzuhalten.
Als Nachweis legt der Anbieter ein rechtgültig unterzeichnetes Exemplar des Anhang 18 inkl. Kopie des Personalausweises der unterzeichnenden Person bei.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 03.01.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

4.6 Sonstige Angaben

- Zum besseren Verständnis werden die aktuelle Programmorganisation und die betroffene IST-Systemlandschaft sowie das Zielbild im Detail im Anhang 2 und seiner Beilage bzw. Anhang 3 beschrieben.
Aus Vertraulichkeitsgründen sind diese Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen nicht öffentlich zugänglich.
Anbieter, die zwecks Erstellung eines Angebotes alle Unterlagen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Geheimhaltungserklärung (Anhang 18) unterzeichnen. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an die Kontaktadresse in Ziffer 11.1.2 des Pflichtenhefts (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu senden. Daraufhin erfolgt innerhalb von 4 Tagen die Herausgabe der vertraulichen Unterlagen elektronisch.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

- Die Auftraggeberin behält sich vor, die als Optionen sowie die als "nicht genügend spezifizierter Bedarf" definierten Leistungen (vgl. Pflichtenheft Ziffer 4.2.1) ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

- Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.