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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1001509
30.01.2018|Projekt-ID 156812|Meldungsnummer 1001509|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Projekte, Engineering, Fahrbahn und Geomatik,  zu Hdn. von Stephan Eisenegger, Vulkanplatz 11 / Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  stephan.eisenegger@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Rahmenverträge für Vermessungs- und Überwachungsleistungen
Los-Nr: 5
Kurze Beschreibung: Olten/Basel

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Jermann Ingenieure und Geometer AG, Altenmatteweg 1,  4144  Arlesheim,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 855'540.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Der Preis ist exkl. MwSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gesamtwirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.08.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 972325

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.01.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 13

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.