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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1001833
19.01.2018|Projekt-ID 160752|Meldungsnummer 1001833|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  19.01.2018
Publikationsdatum Simap: 19.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau
Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau, Tellistrasse 67,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  chantal.bernet@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Unterhaltsreinigung Rohrerstrasse 5 und 7 (Zeughaus), Aarau

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [14] Gebäudereinigung und Hausverwaltung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90911000 - Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gerhard Master Cleaning AG, Untere Brühlstrasse 7,  4800  Zofingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.10.2017
Meldungsnummer 986411

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.12.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand
der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es
ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht
eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich
beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel
die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.