Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1002541
12.01.2018|Projekt-ID 156919|Meldungsnummer 1002541|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: UniversitätsSpital Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: UniversitätsSpital Zürich
Direktion Betrieb
Bereich Einkauf, Spöndlistrasse 9,  8091  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  thomas.koch@usz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Patienten Monitoring Ersatz, MRI Monitoring Ersatz und Haltearme
Los-Nr 3
Kurze Beschreibung: Haltearme für Patientenmonitoring (Optional)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30237260 - Monitor-Wandarmhalterungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SEC Wirtschaftsinformatik AG, Hauptstrasse 36,  4127  Birsfelden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 357'636.59 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.06.2017
Meldungsnummer 972665

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.12.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.