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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1002583
12.01.2018|Projekt-ID 158399|Meldungsnummer 1002583|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Services
Projekteinkauf, SEP,  zu Hdn. von Daniel Metzger, Tramstrasse 35,  CH-8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 319 25 53,  E-Mail:  daniel.metzger@ewz.ch,  URL www.ewz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung und Montage, 150-kV Kabelanlagen 2018, inkl. Optionen bis 2021

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31321300 - Hochspannungskabel,
45311100 - Installation von elektrischen Kabeln,
45314310 - Verlegen von Kabeln

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Brugg Kabel AG, Klosterzelgstrasse 28,  5200  Brugg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'471'188.11 ohne MWSt.
Bemerkung: 150-kV Kabelanlagen inklusive Optionen.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.07.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 978095

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.01.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

Die Anbieter wurden am 12. Januar 2018 schriftlich informiert.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.