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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1002943
16.01.2018|Projekt-ID 157765|Meldungsnummer 1002943|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verkehrsbetriebe STI AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe STI AG, Grabenstrasse 36, Postfach,  3602  Thun,  Schweiz,  Telefon:  033 225 13 13,  E-Mail:  info@stibus.ch,  URL www.stibus.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ausschreibung Fahrzeugbeschaffung 2018
Los-Nr 1, 2, 3
Kurze Beschreibung: Gelenkbusse, Überlandbusse (2-Achsig), Normalbusse (2-Achsig)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34121000 - Busse,
34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr,
34121200 - Gelenkbusse

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: EvoBus (Schweiz) AG, Steinackerstrasse 19,  8302  Kloten,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'490'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Bestellmenge -> 4 Stk. Gelenkbusse, 2 Stk. Überlandbusse, 3 Stk. Normalbusse

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Zuschlagsempfängerin hat für alle Lose, das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot unterbreitet und zudem die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.07.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 975623

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.12.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innerhalb von 10 Tagen seit ihrer Eröffnung mittels Beschwerde beim Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.