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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1003317
20.01.2018|Projekt-ID 162584|Meldungsnummer 1003317|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  20.01.2018
Publikationsdatum Simap: 20.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Felix Platter-Spital
Beschaffungsstelle/Organisator: Felix Platter-Spital, Burgfelderstrasse 101, Postfach,  4002  Basel,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 326 44 62,  Fax:  +41 61 326 41 40,  E-Mail:  stefan.brings@fps-basel.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung Multifunktions-Wagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39000000 - Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Wiegand AG, Schlosserstrasse 5,  8180  Bülach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien erweist sich die Offerte als einziges Angebot, welches die Vorgaben der Ausschreibung erfüllt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.11.2017
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt 00/2016www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer 992819

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.01.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.