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24.01.2018|Projekt-ID 165646|Meldungsnummer 1003353|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 24.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Stefan Rügsegger, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  Fax:  031 321 73 42,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch,  URL www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Marietta Weibel, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  Fax:  031 321 73 42,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

07.02.2018
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 14.02.18 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 05.03.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Vollelektrokehrichtwagen ERB/Biel" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

08.03.2018

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von 3 Vollelektrokehrichtwagen 2018/19 - Variantenausschreibung Kauf gesamtes Fahrzeug oder Kauf Aufbau und Miete Chassis

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34114000 - Spezialfahrzeuge

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Beschaffung von 2 Vollelektrokehrichtwagen für die Stadt Bern 2018/2019 und 1 Vollelektrokehrichtwagen für die Stadt Biel 2019.

Variantenausschreibung Kauf gesamtes Fahrzeug oder Kauf Aufbau und Waage und Miete Chassis. Der Variantenentscheid erfolgt primär aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen.

2.7 Ort der Lieferung

Stadt Bern, Stadt Biel

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Die von den Auftraggebern gewünschten Optionen sind im Leistungsverzeichnis aufgelistet. Es sind die Preise sämtlicher erhältlicher Optionen anzugeben. Bei der Preisbewertung werden optionale Leistungen, die weder als Muss-Kriterien noch als gewichtete Kriterien bestimmt sind, nicht berücksichtigt.

2.10 Zuschlagskriterien

Preis:  Gewichtung 40 % 
Qualität und Bedinerfreundlichkeit (anhand Testfahrzeuge:  Gewichtung 40 % 
Ausrüstung und Abmessungen der Fahrzeuge:  Gewichtung 20 % 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

Bemerkungen: 2018 und 2019

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.

Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.

Wirtschaftlich, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben:
Garantiefristen
Für die Kehrichtwagen werden minimale Garantiefristen verlangt. Diese sind nachfolgend aufgeführt:
 3 Jahre Werkgarantie (Chassis, Aufbau, Waage)
 3 Jahre Garantie auf Lackierung
 6 Jahre Garantie auf Durchrostung für das Chassis und den Aufbau
 3 Jahre Garantie auf Dichtigkeit Auffangwanne
 6 Jahre Garantie auf Lebensdauer der Batterie

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind bei der Variante 1 (Kauf gesamtes Fahrzeug) nicht zugelassen.

Bei der Variante 2 (Kauf Aufbau mit Schüttung und Waage; Miete Chassis) sind Bietergemeinschaften, bestehend aus zwei Anbietern, zugelassen. Es ist hierbei der federführende Anbieter anzugeben.

3.6 Subunternehmer

Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
- Mindestens ein vom Anbieter gelieferter Kehrichtwagen (od. Lastwagen mit mind. 26 t Gesamtgewicht) mit Vollelektroantrieb muss in Europa, seit mindestens 2 Monaten, immatrikuliert sein. Der Anbieter hat im Angebot darzulegen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, auf wen das Fahrzeug immatrikuliert ist und seit wann.
- Mindestens 5 Jahre Erfahrung beim Bau von Kehrichtwagenaufbauten, davon mindestens 2 Jahre mit Aufbau mit Split-Lifter.
- Firma verfügt in der Schweiz über Service- resp. Wartungsstationen, auch für den Elektromotor. Die Service- resp. Wartungsstationen in der Schweiz sind im Angebot anzugeben.
- Wesentliche Ersatzteile können innerhalb von 48 Stunden geliefert werden.
- Bei Variante 1 sind nur Unternehmen als Generalunternehmer zugelassen, die über 50 Mitarbeitende (VZÄ) und mehr verfügen. Bei Variante 2 muss mindestens 1 Mitglied der Bietergemeinschaft über mehr als 50 Mitarbeitende verfügen.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein;
- Alle im Leistungsverzeichnis als Muss-Kriterien bestimmten Anforderungen sind einzuhalten.
- Für den Fahrzeugtest (Zuschlagskriterium 2) wird vom Anbieter im Zeitraum vom 19.-23. März 2018 für 2 Tage ein Fahrzeug mit gleichem Chassis und gleichem Aufbau zur Verfügung gestellt.
- Das Fahrzeug ist mit all seinen Komponenten typengeprüft und wird vor der Ablieferung bei der MfK geprüft.
- Für die Kehrichtfahrzeuge sind die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, Stand 1.1.2016), die EN-Normen für Kehrichtwagen (SN EN 1501-1:2015 und SN EN 1501-5:2011) und die Richtlinien der SUVA verbindlich. Die entsprechenden Anforderungen sind einzuhalten.
- Das Angebot muss mindestens 3 Jahre Werkgarantie (Chassis, Aufbau und Waage), 3 Jahre Garantie auf Lackierung (Chassis und Aufbau), 6 Jahre Garantie auf Durchrostung (Chassis und Aufbau), 3 Jahre Garantie auf Dichtigkeit Auffangwanne (Pos. 2014 Leistungsverzeichnis) und 6 Jahre Garantie auf Lebensdauer der Batterie vorsehen.
- Die Wartungs- und Servicekosten sind mit dem Angebot für 10 Jahre verbindlich zu offerieren.
- Bestätigung, dass der Anbieter über min. 5 Jahre Erfahrung beim Bau von Kehrichtwagenaufbauten, davon mindestens 2 Jahre mit Aufbau mit Split-Lifter, verfügt.
- Bestätigung, dass alle wesentlichen Ersatzteile innerhalb vom 48 Stunden geliefert werden können.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.01.2018  bis  05.03.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.3 Begehungen

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Vorbehalt bezieht sich auf die Stadt Biel. Für die Stadt Bern wurde der Kredit bereits bewilligt.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen

Appels d'offres (résumé)

1. Pouvoir adjudicateur

1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur

Service demandeur/Entité adjudicatrice: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
Service organisateur/Entité organisatrice: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, à l'attention de  Marietta Weibel,  Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Suisse,  Téléphone:  031 321 73 14,  Fax:  031 321 73 42,  E-mail:  beschaffungswesen@bern.ch,  URL www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung

1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres

sous www.simap.ch

2. Objet du marché

2.1 Titre du projet du marché

Achat de 3 camions à ordures entièrement électriques 2018/19 – variantes d’appel d’offres: achat du véhicule complet ou achat de la structure et la location du châssis

2.2 Description détaillée des produits

Achat de 2 camions à ordures entièrement électriques pour la ville de Berne 2018/2019 et 1 camion à ordures entièrement électrique pour la ville de Bienne 2019.

Variante d’appel d’offres: achat du véhicule complet ou achat de la structure et de la balance et la location du châssis. La décision portant sur les variantes est de nature essentiellement économique.

2.3 Vocabulaire commun des marchés publics

CPV:  34114000 - Véhicules à usage spécial

2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres

Date: 05.03.2018