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24.01.2018|Projekt-ID 165683|Meldungsnummer 1003475|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 24.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Stefan Rügsegger, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  Fax:  031 321 73 42,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch,  URL www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Stefan Rügsegger, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  Fax:  031 321 73 42,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

29.01.2018
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 6. Februar 2018 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 13.02.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kanalinspektionsfahrzeug" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.02.2018

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Technische Ausrüstung "Kanalinspektionsfahrzeug"

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34114000 - Spezialfahrzeuge

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Mit der Ersatzbeschaffung beabsichtigt das Tiefbauamt der Stadt Bern, das vorhandene Fahrzeug inkl. der technischen Ausrüstung zu ersetzen.

Lieferung und Montage einer Kanalinspektionsanlage, montiert in einem Trägerfahrzeug im 2018. Der Lieferumfang bestehend aus dem Trägerfahrzeug, Beistellung «EDV» und Beistellung «Innenausbau» werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Abholungs- und Lieferort:
Tiefbauamt der Stadt Bern
Garagenbetrieb
Stöckackerstrasse 50
3027 Bern

Die Verzollung der passiven Veredelung, ist in der Verantwortung des Anbieters.

2.7 Ort der Lieferung

Tiefbauamt der Stadt Bern, Garagenbetrieb, Stöckackerstrasse 50, 3027 Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Angebotspreis bestehend aus Anschaffungspreis für die Lieferung und Montage einer Kanalinspektionsanlage, montiert in ein kostenfrei zur Verfügung gestellten Trägerfahrzeug:  Gewichtung 40 % 
Technische Kriterien bestehend aus den Unterkriterien: Kamerasystem I+II (10%), Kamerafahrwagen I+II (10%), Kamerasystem zur Anschlussuntersuchung (10%), Spülsystem (5%), Auslegearm (5%), Messelektronik (10%), Kabeltrommel (5%), Steuereinheit (5%), Fahrzeuginnenraum (5%), Fahrzeugsprechanlage (5%), Stromversorgung (5%), Wasseranlage (5%), Stickstoffbefüllanlage (5%), Steuerpult mit Bedieneinheit (5%), Industriecomputer (10%).  Gewichtung 40 % 
Wartung bestehend aus den Unterkriterien: Garantielaufzeit (40%), Distanz zur Servicestelle (10%), Beurteilung der Mitarbeiter Kanalnetzbetrieb (50%).  Gewichtung 15 % 
Lieferfristen bestehend aus den Unterkriterien: Verfügbarkeit der gängigen Ersatzteile und Verschleissteile (70%), Kamerasysteme (30%).  Gewichtung 5 % 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

Bemerkungen: 2018, spätestens 16 Wochen nach Abholung des Trägerfahrzeugs

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.

Zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter bestehen keine Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

3.6 Subunternehmer

Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
- Zur Verfügung Stellung einer in den wesentlichen Systembestandteilen baugleichen Kanalinspektionsanlage (Vorführfahrzeug oder bereits abgeliefertes Fahrzeug) für die Durchführung einer Präsentation und Test bei der Auftraggeberin (Tiefbauamt Stadt Bern) in den Kalenderwochen 10-12, 2018 (05.03.2018 – 23.03.2018).

- Die Lieferfirma, resp. dessen Zulieferanten verfügen für sämtliche Systembestandteile über ein etabliertes Netz an Service- oder Wartungsstationen in der Schweiz und betreibt selber einen Servicedienst.

- Wesentliche Ersatzteile können vom Anbieter oder des Zulieferanten innerhalb von zwei Arbeitstagen geliefert werden.

- Das Arbeitsgerät ist mit all seinen Komponenten typengeprüft und wird vor Ablieferung bei der MfK (Schweiz) geprüft.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Anbieterinnen und Anbieter, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

- Betriebsanleitung
- Wartungsanleitung
- Ersatzteilbücher
- Aufbauplan
- Konformitätserklärung

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.01.2018  bis  13.02.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.3 Begehungen

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,2 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 25%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 3 Jahre
mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen