Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.01.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie Wasser Bern Administration Beschaffungsausschuss,
zu Hdn. von
Verena Jordi, Monbijoustrasse 11, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 92 50,
E-Mail:
ewb-beschaffungen@ewb.ch,
URL
www.ewb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- EZF - KVA - Beschaffung und Einbau von Schock-Pulse-Generatoren
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 51500000 - Installation von Maschinen und Geräten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Martin AG für Umwelt- und Energietechnik, St. Gallerstrasse 52,
9548
Matzingen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 318'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: 1. Der Auftrag erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Artikel 6 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) können Aufträge, unter den Voraussetzungen von Artikel 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
vom 16. Oktober 2002 (ÖBV), jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden. 2. Entscheid: Gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben. 3. Begründung: Im Rahmen der Reisezeitverlängerung der KVA-Linie von 12 auf 18 Monate muss die Verschmutzung des Kessels möglichst gering gehalten werden. Dazu werden Schock-Pulse-Generatoren installiert. Die Schock-Pulse-Generatoren sind ein Patent der Firma Explosion Power, welche eine 100% Tochtergesellschaft unserer Kessellieferantin Martin AG ist.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.01.2018
4.4 Sonstige Angaben- Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Das System verlangt zwingend ein Datum, das vor dem Publikationsdatum liegt
oder gleich ist.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Die Verfügung über die Vergabe im freihändigen Verfahren kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels
Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3007 Bern schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Energie Wasser Bern
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