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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1003991
26.01.2018|Projekt-ID 161869|Meldungsnummer 1003991|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SO  26.01.2018
Publikationsdatum Simap: 26.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Aare Versorgungs AG (AVAG)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektra Birseck Münchenstein (EBM),  zu Hdn. von Markus Kuster, Weidenstrasse 27,  4142  Münchenstein,  Schweiz,  E-Mail:  m.kuster@ebm.ch,  URL www.ebm.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung, Verlegung, Montage und Prüfung der 50-kV-Kabelanlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31321300 - Hochspannungskabel,
45311100 - Installation von elektrischen Kabeln,
45314310 - Verlegen von Kabeln

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Nexans Suisse SA, Rue de la Fabrique 2,  2016  Cortaillod,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'751'794.30 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.10.2017
im Publikationsorgan: Website www.simap.ch und Amtsblatt Kanton Solothurn.Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet. Die Bekanntgabe des Zuschlags erfolgt durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn
Meldungsnummer 990237

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.01.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die
Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingegangen.