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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1004071
24.01.2018|Projekt-ID 161157|Meldungsnummer 1004071|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 462 39 73,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(17193) 620 USB Videokonferenzsysteme

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  32232000 - Videokonferenzeinrichtungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bechtle Direct SA, Route des Avouillons 30,  1196  Gland,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 17'661'823.20 ohne MWSt.
Bemerkung: Optional

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Bechtle Direct SA. Der Zuschlagsempfänger überzeugt hinsichtlich der qualitativen Anforderungen wie auch durch einen wirtschaftlich günstigen Preis. Neben einem guten Preis-Leistungsverhältnis sind auch die weiteren Zuschlagskriterien sehr gut erfüllt worden.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.09.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 987921

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.01.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.