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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1004173
24.01.2018|Projekt-ID 159052|Meldungsnummer 1004173|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Institut für Pathologie, Translational Research Unit (TRU), Murtenstrasse 31,  3010  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  inti.zlobec@pathologie.unibe.ch,  URL www.pathology.unibe.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Aufbau, Implementierung, Inbetriebnahme und routinemässiger Betrieb einer „Digitalen Pathologie“-Umgebung an der Pathologie-Forschungseinrichtung Translational Research Unit TRU der Universität Bern.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48610000 - Datenbanksysteme,
48613000 - Elektronische Datenverwaltung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Telemis SA, route des Falaises 7,  2000  Neuchâtel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 239'069.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 05.08.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 980113

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.11.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die zugestellte Zuschlagsverfügung kann innerhalb von 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet,
Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern erhoben
werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine
Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind
beizulegen.