Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 01.02.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion Strategischer Einkauf Fahrweg,
zu Hdn. von
Thomas Sommer, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
079 5927249,
E-Mail:
einkauf.oberbau@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- P-OF 14-022 Schienen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34941200 - Schienengleise |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: British Steel France rail, 2,avenue du President Kennedy,
78100
Saint-Geermain-en-Laaye,
Frankreich
Preis (Gesamtpreis):
EUR 5'000'000.00 ohne MWSt.
- Name: Arcelor Mittal Schienen Vertriebsgesellschaft GmbH, Bornstrasse 291,
44145
Dortmund,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
EUR 3'000'000.00 ohne MWSt.
- Name: voestalpine Schienen GmbH, Kerpelystrasse 199,
8700
Leoben,
Österreich
Preis (Gesamtpreis):
EUR 2'000'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund von Lieferschwierigkeiten der aktuellen Lieferantin (Art. 13 Abs. d VöB), wird die Beschaffung vorübergehend an die obgenannten Lieferanten vergeben. Die Zuschlagsempfänger verfügen über eine gültige Produktezulassung, es handelt sich um für die SBB qualifizierte und auditierte Schienenproduzenten.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.01.2018
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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