Abbruch- Publikationsdatum Simap: 29.01.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung Neubau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung Neubau,
zu Hdn. von
Urs Rüegg, Steinwiesstrasse 75,
8032
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 266 33 22,
Fax:
+41 44 266 71 62,
E-Mail:
urs.rueegg@kispi.uzh.ch,
URL
https://www.kispi.uzh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 114.10 Bauzaun Gesamtareal
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Eleonorenstiftung plant auf dem Grundstück Kat. Nr. RI5481 die Erstellung eines Gebäudes für Labor, Lehre und
Forschung (LLF). Dieser Neubau wird in Koordination mit dem Neubau des Kinderspitals auf dem Grundstück Kat. Nr. RI5416 realisiert. Die Ausschreibung beinhaltet die Erstellung sowie den Unterhalt der Bauwand für beide genannten Bauperimeter.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 207993
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45300000 - Bauinstallationsarbeiten, | | 45340000 - Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen, | | 45342000 - Errichtung von Zäunen |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
17.11.2017
im Publikationsorgan
:
Kantonales Amtsblatt ZH
Meldungsnummer
994821
3. Begründung- Kein anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen
4 Bemerkungen- Gestützt auf §10a der Submissionsverordnung, werden die Arbeiten im Freihändigen Verfahren vergeben.
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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