Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1005161
30.01.2018|Projekt-ID 166267|Meldungsnummer 1005161|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Lyss
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10,  3250  Lyss,  Schweiz,  E-Mail:  bau@lyss.ch,  URL www.lyss.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung einer Kompaktkehrmaschine

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Aebi & Co AG,  6280  Hochdorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 137'806.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Es handelt sich um eine Kompaktkehrmaschine MFH CS250, mit Dieselmotor Euro6, 84 PS, gezogenes 3-Besen-System inkl. 3 Frontbesen, Manuelle Zentralschmierung. Die Gemeinde Lyss ist bereits im Besitz einer identischen Strassenreinigungsmaschine. Nach Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) kann ein Auftrag für Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen freihändig an den ursprünglichen Anbieter vergeben werden, wenn einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenen Material oder die Kontinuität der Leistung gewährleistet ist. Der Tatbestand von Art. 7 Abs. 3 Bst. f ÖBV ist nach Ansicht der Vergabestelle erfüllt. Die zu ersetzende Maschine hatte einen Achsbruch. Mit dem Lieferanten konnte ein Eintausch vereinbart werden. Auch die Art. 7 Abs. 3 Bst. d sowie Bst. l ÖBV erscheinen demnach vorliegend erfüllt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.01.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.