Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.01.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Lyss
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10,
3250
Lyss,
Schweiz,
E-Mail:
bau@lyss.ch,
URL
www.lyss.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung einer Kompaktkehrmaschine
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Aebi & Co AG,
6280
Hochdorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 137'806.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Es handelt sich um eine Kompaktkehrmaschine MFH CS250, mit Dieselmotor Euro6, 84 PS, gezogenes 3-Besen-System inkl. 3 Frontbesen, Manuelle Zentralschmierung. Die Gemeinde Lyss ist bereits im Besitz einer identischen Strassenreinigungsmaschine. Nach Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) kann ein Auftrag für Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen freihändig an den ursprünglichen Anbieter vergeben werden, wenn einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenen Material oder die Kontinuität der Leistung gewährleistet ist. Der Tatbestand von Art. 7 Abs. 3 Bst. f ÖBV ist nach Ansicht der Vergabestelle erfüllt. Die zu ersetzende Maschine hatte einen Achsbruch. Mit dem Lieferanten konnte ein Eintausch vereinbart werden. Auch die Art. 7 Abs. 3 Bst. d sowie Bst. l ÖBV erscheinen demnach vorliegend erfüllt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.01.2018
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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