Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.01.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schwellenkorporation Bödeli Süd
Beschaffungsstelle/Organisator: Schwellenkorporation Bödeli Süd,
zu Hdn. von
Karin Gafner, Wydistrasse 5A,
3812
Wilderswil,
Schweiz,
E-Mail:
info@boedeli-sued.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Hochwasserschutz Bödeli, TP3 Aenderbergbrücke – Obere Bönigbrücke, Realisierung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5,
3800
Interlaken,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 373'356.00 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Ingenieurleistungen für die Phasen Ausschreibung und Realisierung (Teilphasen gemäss SIA 103: 41, 51, 52, 53) werden die Schwellenwerte des freihändigen Verfahrens gemäss Anhang 2 IVöB überschreiten. Gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. f ÖBV vergibt die Schwellenkorporation Bödeli Süd diese Projektierungsarbeiten direkt.
Die bereits erbrachten Leistungen für den Wasserbauplan Lütschine werden im Rahmen der nächsten Projektierungsphasen fortgesetzt. Um die Kontinuität der Dienstleistungen und die Austauschbarkeit der vorhandenen Daten gewährleisten zu können, wird dieser Auftrag an den bisherigen Auftragnehmer vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.10.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken - Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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