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01.02.2018|Projekt-ID 166375|Meldungsnummer 1005565|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 01.02.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Burgergemeinde Bern, KCB2020
Beschaffungsstelle/Organisator: Burgergemeinde Bern, KCB2020,  zu Hdn. von "Nicht öffnen - Offertunterlagen", KCB2020, BKP 365, Bahnhofplatz 2, Postfach,  3001  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beat.aeschbacher@ingenta.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

14.02.2018
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 21.02.2018 (mind. 10 Arbeitstage vor Abgabetermin Angebot) allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 14.02.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 16.03.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, KCB2020, BKP 365".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter der Burgergemeinde Bern, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Burgergemeinde eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung spätestens am Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

1.5 Datum der Offertöffnung:

20.03.2018, Ort:  Burgergemeinde Bern, Bahnhofplatz 2, 3001 Bern

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Planung und Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Umbau Kultur Casino Bern, BKP 365, Bühnenanlagen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

keine Angaben

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 365 - Hebeeinrichtungen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die vorliegende Ausschreibung betrifft den Neubau der Bühne im
Grossen Saal (18 x 12 – 15 m), optional die Bühne im Burgerratssaal (5 x 9 m) und optional den Pianolift. Diese Angaben haben nur informativen Charakter. Der Unternehmer kann daraus keinerlei Ansprüche ableiten.

2.7 Ort der Ausführung

Kultur Casino Bern, Herrengasse 23, 3011 Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 22.05.2018, Ende: 28.06.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Bauzeitverzögerungen sowie Wartung der Anlagen

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Ja, die Bühne Burgerratssaal und der Pianolift sowie die Wartungen werden als Optionen ausgeschrieben.

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 70% 
Schlüsselpersonen  Gewichtung 10% 
Funktionalität der Bühne  Gewichtung 20% 
Erläuterungen: 
Preis: (das Angebot ist in CHF abzugeben), inkl. alle Optionen
Schlüsselpersonen: Angaben siehe Ausschreibungsunterlagen
Funktionalität der Bühne: Angaben siehe Ausschreibungsunterlagen

Preisbewertung
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 40% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = ungenügende Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Bezug zum Projekt
3 = genügende Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punktberechnung
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Ja, unter der Bedingung, dass die Variante zusätzlich zum Angebot der ausgeschriebenen Leistung eingegeben wird. Varianten können ohne Begründung abgelehnt werden. Pauschal- und Globalangebote werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 22.05.2018 und Ende 28.06.2019
Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt "keine" bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten in den Einheitspreisen und dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind zugelassen, die maximale Leistungserbringung durch solche beträgt 30%.
Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %). Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen. Schlüsselpersonen dürfen nicht durch die Subunternehmer gestellt werden.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK2: fachliche Leistungsfähigkeit
- EK3: Organisatorische Leistungsfähigkeit

Bietergemeinschaften: Die Eignungskriterien müssen nicht von jedem einzelnen Gesellschafter, sondern von der Gemeinschaft als Ganzes erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags. (pro rata temperis)
- EK1.2: Der Anteil von Subunternehmern ist kleiner als 30%
- EK1.3: Vom Unternehmer zu liefernde Nachweise gemäss Selbstdeklarationsformular:
-detaillierter Betreibungsregisterauszug,
-Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern),
-Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV, FAK),
-Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge),
-Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU,
-Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben,
-Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung des GAV,
-Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau,
-Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung FAR
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: FACHLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2: Abgabe von mindestens zwei Referenzobjekten über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in den letzten 15 Jahren (Abnahme nicht vor 01.01.2003) mit einer Werkvertragssumme von > Fr. 0.8 Mio.
1. Referenz: Konzertbühne mit motorisierten Podien.
2. Referenz: Eine Bühne bestehend aus mehreren motorisierten Podien (z.B. Konzertbühne oder Mehrzweckbühne)
3. Referenz: Eine bühnentechnische Installation in einem Renovierungsprojekt. Die 3. Referenz kann auch mit der 1. oder 2. Referenz erfüllt werden.

Beim seinerzeitigen Auftraggeber können Auskünfte zur Abwicklung des Referenzobjekts eingeholt werden. Die Ansprechperson ist mit Name und Telefonnummer anzugeben.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK3: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 oder Nachweis des Qualitätssicherungssystems des Anbieters (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung)

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten :   CHF 0.00
Zahlungsbedingungen: keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

2. Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

3. Folgeaufträge
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, dem Zuschlagsempfänger nachträglich zusätzliche Leistungen im Sinn von Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV freihändig in Auftrag zu geben.

4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die Terminangaben erfolgen vorbehältlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts, der erforderlichen öffentlich – rechtlichen Bewilligungen, der erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Organe des Auftraggebers und der Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

7. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

8. Besichtigung:
Falls eine Besichtigung durch den Anbieter gewünscht ist, kann mit der Ansprechperson unter 1.1 ein Termin bis 14.02.18 vereinbart werden.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der ersten Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet werden. Die Publikation der Ausschreibung sowie weitere greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Appels d'offres (résumé)

1. Pouvoir adjudicateur

1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur

Service demandeur/Entité adjudicatrice: Burgergemeinde Bern, KCB2020
Service organisateur/Entité organisatrice: Burgergemeinde Bern, KCB2020, à l'attention de  "Nicht öffnen - Offertunterlagen", KCB2020, BKP 365,  Bahnhofplatz 2, Postfach,  3001  Bern,  Suisse,  E-mail:  beat.aeschbacher@ingenta.ch

1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres

sous www.simap.ch

2. Objet du marché

2.1 Titre du projet du marché

Transformation du casino culturel de Bern, CFC 365, installations techniques de scène (Dispositifs de levage).

2.2 Description détaillée du projet

Le présent appel d’offre porte sur la nouvelle construction de la scène dans la grande salle (18 x 12 – 15 m), une option pour une scène dans la salle du conseil (5 x 9 m) et une option pour un ascenseur à piano. Ces données ont uniquement un caractère informatif. L’entrepreneur ne peut en aucun cas les utiliser pour en tirer de quelconque prétention.

2.3 Vocabulaire commun des marchés publics

CPV:  45000000 - Travaux de construction
Baukostenplannummer (BKP): 365 - Dispositifs de levage

2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres

Date: 16.03.2018