Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SO
09.02.2018 Publikationsdatum Simap: 09.02.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: KEBAG, Kehrichtverwertungsanlage
Beschaffungsstelle/Organisator: KEBAG AG,
zu Hdn. von
Markus Juchli, Emmenspitz,
4528
Zuchwil,
Schweiz,
Telefon:
+41 32 686 54 50,
E-Mail:
markus.juchli@kebag.ch,
URL
http://www.kebag.ch/
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kehrichtverwertungsanlage KEBAG Enova, Zuchwil (SO), freihändige Vergabe HLKS-Ingenieur
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bietergemeinschaft Tri Air Consulting AG & Plantec AG, Feldlistrasse 29,
8645
Jona,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die KEBAG AG hat am 06.10.2017 im Amtsblatt des Kantons Solothurn sowie auf der Plattform SIMAP die obenstehenden Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Da kein anforderungsgerechtes Angebot eingegangen ist, wurde das Verfahren am 22.12.2017 abgebrochen. Gegen diesen Abbruch ist innerhalb der gesetzlichen Frist keine Beschwerde eingegangen.
Basierend auf dem Submissionsgesetz des Kantons Solothurn, § 15 c), Absatz 2, Buchstabe a), wird der HLKS-Ingenieur in der Folge freihändig vergeben, weil im erwähnten öffentlichen Verfahren kein geeignetes Angebot eingegangen ist.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.01.2018
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
|