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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1005955
09.02.2018|Projekt-ID 166472|Meldungsnummer 1005955|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SO  09.02.2018
Publikationsdatum Simap: 09.02.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: KEBAG, Kehrichtverwertungsanlage
Beschaffungsstelle/Organisator: KEBAG AG,  zu Hdn. von Markus Juchli, Emmenspitz,  4528  Zuchwil,  Schweiz,  Telefon:  +41 32 686 54 50,  E-Mail:  markus.juchli@kebag.ch,  URL http://www.kebag.ch/

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kehrichtverwertungsanlage KEBAG Enova, Zuchwil (SO), freihändige Vergabe HLKS-Ingenieur

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bietergemeinschaft Tri Air Consulting AG & Plantec AG, Feldlistrasse 29,  8645  Jona,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die KEBAG AG hat am 06.10.2017 im Amtsblatt des Kantons Solothurn sowie auf der Plattform SIMAP die obenstehenden Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Da kein anforderungsgerechtes Angebot eingegangen ist, wurde das Verfahren am 22.12.2017 abgebrochen. Gegen diesen Abbruch ist innerhalb der gesetzlichen Frist keine Beschwerde eingegangen.
Basierend auf dem Submissionsgesetz des Kantons Solothurn, § 15 c), Absatz 2, Buchstabe a), wird der HLKS-Ingenieur in der Folge freihändig vergeben, weil im erwähnten öffentlichen Verfahren kein geeignetes Angebot eingegangen ist.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.01.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.