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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1006001
09.02.2018|Projekt-ID 166482|Meldungsnummer 1006001|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  09.02.2018
Publikationsdatum Simap: 09.02.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Aarau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Aarau, Sektion Werkhof,  zu Hdn. von Rolf Höltschi, Neumattstrasse 45,  5000  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 836 06 87,  Fax:  062 836 06 75,  E-Mail:  rolf.hoeltschi@aarau.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung eines Lastwagens mit Hakengerät/Kranvorbereitung 26t mit Option Kranaufbau und Entsorgungscontainer für Unterflursysteme

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Ziegler Forstdienst & Reparaturservice, Chrummwis 71,  8242  Bibern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 447'924.00 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.11.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Aargau

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.01.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu erfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss Ziffer 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.