Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
09.02.2018 Publikationsdatum Simap: 09.02.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Aarau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Aarau, Sektion Werkhof,
zu Hdn. von
Rolf Höltschi, Neumattstrasse 45,
5000
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 836 06 87,
Fax:
062 836 06 75,
E-Mail:
rolf.hoeltschi@aarau.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lieferung eines Lastwagens mit Hakengerät/Kranvorbereitung 26t mit Option Kranaufbau und Entsorgungscontainer für Unterflursysteme
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ziegler Forstdienst & Reparaturservice, Chrummwis 71,
8242
Bibern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 447'924.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.11.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Aargau
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.01.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu erfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss Ziffer 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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