Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
23.02.2018 Publikationsdatum Simap: 23.02.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nagra
Beschaffungsstelle/Organisator: Nagra, Hardstrasse 73,
5430
Wettingen,
Schweiz,
E-Mail:
george.wewerka@nagra.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Durchführung von Modellierungsarbeiten für radiologische Sicherheitsanalysen für geologische Tiefenlager
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71330000 - Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: CSD Ingenieure AG, Schachenallee 29,
5000
Aarau,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'171'342.50 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.11.2017
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
991957
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.02.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 10
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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