Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.02.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Primarschule Birmensdorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Primarschule Birmensdorf,
zu Hdn. von
Daniel Traub, Schulhausstrasse 1,
8903
Birmensdorf,
Schweiz,
E-Mail:
daniel.traub@primabirmensdorf.ch,
URL
www.primabirmensdorf.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Schulhaus Letten Südtrakt, Umnutzung und Ergänzungsbau
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bühler Hartmann GmbH, Räffelstrasse 25,
8045
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 150'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Vergabeerhöhung nach durchgeführtem Einladungsverfahren
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Bühler Hartmann GmbH haben in einem Einladungsverfahren den Zuschlag für das Sanierungs-/Umnutzungsprojektes des Südtraktes des Schulhauses Letten erhalten. Infolge einer unvorhergesehenen Projekterweiterung mit einer Produktionsküche/einem Mehrzwecksaal wird ein Zusatzauftrag gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. c und f SubmV erteilt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.01.2018
4.4 Sonstige Angaben- Beim genannten Honorar handelt es sich um eine Schätzung.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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