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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1009059
23.02.2018|Projekt-ID 163783|Meldungsnummer 1009059|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.02.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Wallisellen, Abteilung Hochbau und Planung + Abteilung Tiefbau und Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Wallisellen, Abteilung Hochbau und Planung,  zu Hdn. von Roger Schäppi, Zentralstrasse 9,  8304  Wallisellen,  Schweiz,  Telefon:  044 832 63 66,  E-Mail:  roger.schaeppi@wallisellen.ch,  URL www.wallisellen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Bahnhofplatz Süd (Neubau Bahnhofplatz und Parkplatz, Erneuerung Richtistrasse, Kanal und Werkleitungen)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
211 - Baugruben und Erdbau,
216 - Altlasten, belastete Standorte und Entsorgung,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bretscher AG, Hertistrasse 26,  8304  Wallisellen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'688'498.65 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Bretscher AG hat das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.
Neben dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist die fachliche Kompetenz nachgewiesen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.12.2017
Meldungsnummer 997139

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.02.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann, von der Mitteilung an gerechnet, innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdefrist ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Gemäss Art. 15 Abs. 2bis Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen gelten im Rechtsmittelverfahren keine Gerichtsferien.