Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.02.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Wallisellen, Abteilung Hochbau und Planung + Abteilung Tiefbau und Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Wallisellen, Abteilung Hochbau und Planung,
zu Hdn. von
Roger Schäppi, Zentralstrasse 9,
8304
Wallisellen,
Schweiz,
Telefon:
044 832 63 66,
E-Mail:
roger.schaeppi@wallisellen.ch,
URL
www.wallisellen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bahnhofplatz Süd (Neubau Bahnhofplatz und Parkplatz, Erneuerung Richtistrasse, Kanal und Werkleitungen)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 216 - Altlasten, belastete Standorte und Entsorgung,
| | 221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
| | 222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
| | 223 - Belagsarbeiten,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bretscher AG, Hertistrasse 26,
8304
Wallisellen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'688'498.65 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Bretscher AG hat das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.
Neben dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist die fachliche Kompetenz nachgewiesen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.12.2017
Meldungsnummer
997139
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.02.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann, von der Mitteilung an gerechnet, innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdefrist ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Gemäss Art. 15 Abs. 2bis Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen gelten im Rechtsmittelverfahren keine Gerichtsferien.
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