Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1009847
06.03.2018|Projekt-ID 159806|Meldungsnummer 1009847|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.03.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffung und Einkauf,  zu Hdn. von Urs Brühwiler, Luggwegstrasse 65,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 411 43 45,  E-Mail:  urs.bruehwiler@vbz.ch,  URL www.vbz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Mobile Videokomponenten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  32323500 - Video-Überwachungssystem

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: r2p GmbH, Lise-Meitner-Strasse 4,  24941  Flensburg,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 550'085.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Vergabebetrag für Grundleistung (2019-2022) inkl. Optionen 1 (Verlängerung 2023-25) und Optionen 2+3

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.09.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 983045

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.02.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons
Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist
im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind
genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.