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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1009955
08.03.2018|Projekt-ID 167710|Meldungsnummer 1009955|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.03.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-OP-FSE-SE-SEF,  zu Hdn. von Thomas Müller, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 449 03 62,  E-Mail:  thomas.mueller7@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

ETCS BL3 für ETR610

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34632000 - Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Alstom Schienenfahrzeuge AG, Industrieplatz 1,  8212  Neuhausen am Rheinfall,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  EUR 15'889'470.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der technischen Besonderheiten und technischen Anforderungen bezüglich des Fahrzeuges ETR 610 hat die Vergabe der entsprechenden Arbeiten gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB an die Fahrzeugherstellerin zu erfolgen. Ebenfalls liegen Rechte des geistigen Eigentums ausschliesslich bei der Fahrzeugherstellerin, weshalb eine angemessene Alternativlösung nicht vorhanden ist.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.03.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.