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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1010059
02.03.2018|Projekt-ID 159475|Meldungsnummer 1010059|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  02.03.2018
Publikationsdatum Simap: 02.03.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Bad Zurzach Abteilung Bau, Planung, Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Bad Zurzach
Abteilung Bau, Planung, Umwelt,  zu Hdn. von Pascal Felber, Hauptstrasse 50,  5330  Bad Zurzach,  Schweiz,  Telefon:  056 269 71 40,  Fax:  056 269 71 47,  E-Mail:  pascal.felber@badzurzach.ch,  URL http://www.badzurzach.ch/de/

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Primarschulhaus Neuberg 2, Bad Zurzach

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214210 - Bau von Grundschulen,
45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Birchmeier Baumanagement AG, Gewerbestrasse 21,  5312  Döttingen,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 8'751'718.11  bis  9'571'164.00 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.08.2017
im Publikationsorgan: Die Botschaft; Amtsblatt Kt. Aargau, Simap.ch
Meldungsnummer 981809

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.02.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a. anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b. darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4. Die angefochtene Verfügung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen