Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1010495
08.03.2018|Projekt-ID 167931|Meldungsnummer 1010495|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 08.03.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien Baumanagement Zentral
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien
Baumanagement, Blumenbergstrasse 39,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

armasuisse Immobilien
Baumanagement Zentral,  zu Hdn. von Daniel Schwarb, Postfach 2066,  6002  Luzern,  Schweiz,  E-Mail:  daniel.schwarb@armasuisse.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

23.03.2018
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 29.03.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 23.03.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 17.04.2018, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  A-Post (Datum des Poststempels einer Schweizerischen Poststelle). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Eine persönliche Abgabe an der Loge (armasuisse Immobilien, Baumanagement Zentral, Da-niel Schwarb, Amstutzstrasse 3, 6011 Kriens) zwischen den Öffnungszeiten 08:00 – 11:45 und 13:30 – 16:30 Uhr ist auch möglich.
Der Umschlag mit der Offerte muss mit dem Vermerk „GP Ersatzneubau MZH Bremgarten, Umschlag darf nicht geöffnet werden.“ versehen sein.
Das ausgedruckte Angebot ist im Doppel mit einer elektronischen Version (PDF auf USB-Datenträger) einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.04.2018, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzneubau Mehrzweckhalle Bremgarten

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71250000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt,
292 - Bauingenieur,
293 - Elektroingenieur,
294 - HLK-Ingenieur,
295 - Sanitäringenieur,
296 - Landschaftsarchitekt,
298 - Spezialisten 2

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Mehrzweckhalle auf dem Wpl Bremgarten wurde Anfang der Achtzigerjahre erstellt. Verschiedene Bauteile haben ihre Lebensdauer erreicht. Zudem haben sich die Normen und Vorschriften sowie die Anforderungen an die Nutzung und Belegung geändert. Basierend auf einer Nutzwertanalyse in der Machbarkeitsstudie wird die Variante „Ersatzneubau MZH“ gegenüber der Variante „Gesamtsanierung MZH“ bevorzugt. Demzufolge ist die bestehende MZH rückzubauen und ein Ersatzneubau an einem anderen Standort (Perimeter Wpl Bremgarten) zu erstellen. Die detaillierten Angaben können dem Vorprojektdossier entnommen werden.
Für den Ersatzneubau inkl. Rückbau der bestehenden MZH wird ein Generalplaner für die SIA Phasen 32 – 53 gesucht. Weitere Informationen befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Wpl Bremgarten für vor Ort Abklärungen, gestalterische Leitung und Inbetriebnahme. Planung und Projektierung am Standort des Anbieters. Sitzungen mit dem Projektleiter Bauherr finden in Kriens oder vor Ort (Bremgarten) statt.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.08.2018, Ende: 31.12.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: in Abhängigkeit der zeitlichen Projektentwicklung

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Z1 Qualifikation der Schlüsselpersonen  Gewichtung 45% 
Z2 Preis  Gewichtung 45% 
Z3 Auftragsanalyse  Gewichtung 10% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.08.2018 und Ende 31.07.2022

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss der vorgesehenen Vertragsurkunde.

3.3 Zahlungsbedingungen

In CHF, 30 Tage nach Rechnungseingang bei armasuisse Immobilien.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Leistungen laut den Ausschreibungsunterlagen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und Spesen.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Eine Firma muss als Federführend bezeichnet werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: Referenzen des Anbieters über die Ausführung von mind. 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich Leistungserbringung in der Funktion als Generalplaner sowie für die Planung und Ausführung von Mehrzweckhallen/Sporthallen in den letzten 15 Jahren). Beide Referenzen müssen von der federführenden Firma stammen.
Für die Angaben ist das Formular 3 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu verwenden.

E2: Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. Das Generalplaner-Team muss über mindestens 1 - 2 geeignete Mitarbeiter pro Fachbereich verfügen.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
E3: Bestätigung der Akzeptanz des Vertragsentwurfes bzw. der Vertragsbedingungen.
Nachweis: Unterzeichnung Vertragsentwurf, Kurzzeichen Leistungsverzeichnis, Unterzeichnung allg. Bedingungen.

E4: Bestätigung des Anbieters, dass die im Projekt eingesetzten Schlüsselpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes oder spätestens nach dem Zuschlagsentscheid an die Anbietenden vertraglich unmittelbar gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Der Anbieter bestätigt mit der Einreichung des Angebots, dass die Leistungen durch die offerierten Personen (personenbezogene Leistungen) erbracht werden.
Der Anbieter erklärt sich zudem bereit, Schlüsselpersonen, welche in den zugeteilten Aufgaben die erwarteten Leistungen nicht erbringen, auf Verlangen des Auftraggebers innert angemessener Frist durch andere zu ersetzen, welche den verlangten Mindestanforderungen entsprechen. Eine Beurteilung der Leistung erfolgt durch den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen Anforderungen und Qualität festgestellt, erhält die Unternehmung Gelegenheit, innert angemessener Frist zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur Verfügung gestellte Schlüsselperson zu ersetzen.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Siehe Ziffer 3.7

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Der Zuschlag erfolgt nach der Genehmigung des Vergabeantrages durch das Vergabegremium von armasuisse Immobilien und unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch das finanzkompetente Organ des Bundes.
2. Der spätere Vertragsabschluss erfolgt phasenweise und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung und Bewilligung durch die zuständige Behörde und der Genehmigung der erforderlichen Kredite. Ein Anspruch auf eine Leistungserbringung in allen Teilphasen besteht somit nicht.
3. Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen bleiben im Besitz von armasuisse Immobilien.
4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit l VöB behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich
auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
5. Die mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie und des Vorprojekts beauftragte Firma (Schlegel + Hofer Dipl. Architekten AG) ist nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen. Die Firma gilt als vorbefasst.
Die mit der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen beauftragte Firma BSB+Partner, Ingenieure und Planer AG ist nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen.
6. Der Generalplaner bestätigt bereits mit der Offerteingabe, dass er sämtliche Planerleistungen, die zur fachgerechten Planung und Erfassung sämtlicher projektbezogenen Risiken sowie Realisierung des Objektes notwendig sind und die entsprechenden Honorare in den offerierten Honoraren enthalten sind. Ist er der Ansicht, dass zusätzliche Spezialisten zur Erfüllung der Aufgabe notwendig sind, so hat er diese bei der Offerteingabe schriftlich zu deklarieren. Unterlässt er dies, so sind trotzdem sämtliche notwendigen Planerleistungen im Angebot und später vereinbarten Honorar enthalten, auch wenn diese Spezialisten nicht explizit im Offertformular und der Offerte aufgeführt sind.
7. Vorgabe der Bauherrschaft hinsichtlich der Projektorganisation: Für die federführende Firma des Generalplanerteams muss das Kerngeschäft im Fachbereich Architektur mit Ausführungserfahrung liegen. Die Fachplaner (HLKKS, E-MSRL, Brandschutzexperte, etc.) dürfen die Rolle des Gesamtprojektleiters nicht wahrnehmen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.