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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1010991
09.03.2018|Projekt-ID 164578|Meldungsnummer 1010991|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.03.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien,  zu Hdn. von Marianne Zürcher, Blumenbergstrasse 39,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 77 35,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BURE/JU Places d’armes – Assainissement général 2e étape, Caserne des officiers

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45321000 - Wärmedämmarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2261 - Aussenputze,
2262 - Verputzte Aussenwärmedämmungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Parietti et Gindrat S.A., rue Xavier-Stockmar 15,  2900  Porrentruy,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 576'366.50 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Prüfung der Zuschlagskriterien wird der Auftrag an das Unternehmen vergeben, das das wirtschaftlich günstigste Angebot gemäss BöB Art. 21.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.12.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 999759

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.03.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.