Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.03.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Abegg-Huus
Beschaffungsstelle/Organisator: Rapp Architekten AG,
zu Hdn. von
Christian Philippi, Freilager-Platz 4,
4142
Münchenstein 1,
Schweiz,
E-Mail:
christian.philippi@rapp.ch,
URL
www.rapp.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umgebungsarbeiten BKP 420, Garten- und Landschaftsbau GALA Bau Abegg-Huus, Rüschlikon
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45112712 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen, | | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45236230 - Oberbauarbeiten für Gartenanlagen, | | 77300000 - Dienstleistungen im Gartenbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 42 - Gartenanlagen |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 181 - Garten- und Landschaftsbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: grün hoch zwei ag, Obere Bergstrasse,
8820
Wädenswil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 701'050.05 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlagsempfänger hat das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht, welches aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Gewichtung der Zuschlagskriterien bewertet wurde.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.12.2017
Meldungsnummer
997899
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.03.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Ver¬waltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen An¬trag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die an-gerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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