Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1011641
13.03.2018|Projekt-ID 166019|Meldungsnummer 1011641|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.03.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich Baudirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich Baudirektion
Unterhaltsregion IV,  zu Hdn. von Roman Rüegg, Affeltrangerstrasse 8,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  043 257 94 00,  E-Mail:  roman.rueegg@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gossau, 734 Bubikerstrasse, km 8.340 - 9.430

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Strazo Strassen- und Tiefbau AG, Studbachstrasse 12,  8340  Hinwil,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 435'000.00  bis  567'155.05 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.01.2018
Meldungsnummer 1004561

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.03.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.