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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1012887
21.03.2018|Projekt-ID 168711|Meldungsnummer 1012887|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.03.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Stadtliegenschaften,  zu Hdn. von Baumanagement, Industriestrasse 2 / Postfach 145,  3602  Thun,  Schweiz,  Telefon:  033 225 84 39,  E-Mail:  afs@thun.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Freiwillige Publikation über die Absicht der Vergabe im freihändigen Verfahren, Thun, Schubertstrasse 10, Teilersatz Container: GU Auftrag.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2 - Gebäude

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gfeller Holzbau GmbH, Bollstrasse 63,  3076  Worb,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'556'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund des aus sanitären Gründen kurzfristig gebotenen Abbruches eines Schulhauses im Schulkreis Seefeld mussten ein Kindergarten und zwei Primarschulklassen innert kürzester Frist anderweitig untergebracht werden. Diese aktuelle Situation ist keine dauerhaft zumutbare Lösung und muss so rasch als möglich durch einen provisorischen Neubau an der Schubertstrasse abgelöst werden. In Anwendung von Art. 7 Abs. 3 lit. d ÖBV wird der Auftrag daher freihändig vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.03.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.