Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.04.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kaufmännischer Verband Zürich (KV Zürich)
Beschaffungsstelle/Organisator: pom+Consulting AG,
zu Hdn. von
Fabio Botti, Technoparkstrasse 1,
8005
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 200 42 32,
E-Mail:
fabio.botti@pom.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Reinigungsausschreibung Kaufmännischer Verband Zürich
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[14] Gebäudereinigung und Hausverwaltung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90910000 - Reinigungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: mr. clean facility solutions ag, Zweierstrasse 45,
8004
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 254'987.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund des durchgeführten offenen Verfahrens sind die Leistungen der Reinigung für die drei Standorte LI, PU und HE insgesamt zu Fr. 254’987.- p.a. (exkl. MwSt) resp. Fr. 764'961.- (exkl. MwSt) für die Mandatsdauer von total 3 Jahren an die mr. clean facility solutions AG vergeben worden.
Begründung: -Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.01.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
999893
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.03.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 15
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdefrist ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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