Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.03.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bauabteilung Einwohnergemeinde Münsingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauabteilung Einwohnergemeinde Münsingen, Thunstrasse 1,
3110
Münsingen,
Schweiz,
Telefon:
031 724 52 20,
E-Mail:
bauabteilung@muensingen.ch,
URL
www.muensingen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Entlastungssstrasse Nord, Ingenieurleistungen Phasen SIA 103/2014 Phasen 32 und 33 (Überbauungsordnung mit Bauprojekt)
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen, | | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bührer + Dällenbach Ingenieure AG,
3612
Steffisburg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 273'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die freihändige Vergabe der Leistungen Überbauungsordnung mit Bauprojekt (Phasen SIA 103/2014 Phasen 32 und 33) erfolgt gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f ÖBV an den bisherigen Auftragnehmer, weil die unabdingbare Gewährleistung der Kontinuität der Leistungserbringung, die hohen Komplexität bezüglich der Querung der SBB und dem Ortsbild von nationaler Bedeutung, dem Terminrahmen mit der Abhängigkeit zur Sanierung der Ortsdurchfahrt und zum Ausbau der Strasseninfrastruktur im Bereich des Bahnhofs, der Zusammenarbeit mit bestimmten Fachspezialisten sowie eine nahtlosen Umsetzung des Vorprojekts in eine Überbauungsordnung/in ein Bauprojekt das bisher angeeignete Wissen und die vorhandene Vernetzung des Planers erfordert.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.03.2018
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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