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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1013665
24.03.2018|Projekt-ID 168946|Meldungsnummer 1013665|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.03.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bauabteilung Einwohnergemeinde Münsingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauabteilung Einwohnergemeinde Münsingen, Thunstrasse 1,  3110  Münsingen,  Schweiz,  Telefon:  031 724 52 20,  E-Mail:  bauabteilung@muensingen.ch,  URL www.muensingen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Entlastungssstrasse Nord, Ingenieurleistungen Phasen SIA 103/2014 Phasen 32 und 33 (Überbauungsordnung mit Bauprojekt)

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen,
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bührer + Dällenbach Ingenieure AG,  3612  Steffisburg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 273'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die freihändige Vergabe der Leistungen Überbauungsordnung mit Bauprojekt (Phasen SIA 103/2014 Phasen 32 und 33) erfolgt gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f ÖBV an den bisherigen Auftragnehmer, weil die unabdingbare Gewährleistung der Kontinuität der Leistungserbringung, die hohen Komplexität bezüglich der Querung der SBB und dem Ortsbild von nationaler Bedeutung, dem Terminrahmen mit der Abhängigkeit zur Sanierung der Ortsdurchfahrt und zum Ausbau der Strasseninfrastruktur im Bereich des Bahnhofs, der Zusammenarbeit mit bestimmten Fachspezialisten sowie eine nahtlosen Umsetzung des Vorprojekts in eine Überbauungsordnung/in ein Bauprojekt das bisher angeeignete Wissen und die vorhandene Vernetzung des Planers erfordert.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.03.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.