Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.04.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt Fachstelle Strassenentwässerung,
zu Hdn. von
Hartmut Stiess, Walcheplatz 2,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
043 259 31 17,
E-Mail:
hartmut.stiess@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Betr. Unterhalt UR I, Kanal-/Schachtreinigung, inkl. Schlammentsorgung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Mökah AG, Oberwilerstrasse 14,
8444
Henggart,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 633'765.07 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die vorliegende Vergabe ersetzt die Vergabe BDV Nr. 2357 vom 22. November 2017. Der Zuschlag an die erstplatzierte Anbieterin Franz Pfister AG wurde am 2. März 2018 widerrufen, da die Anbieterin ihr eingereichtes Angebot zurückziehen wollte.
Nach Prüfung sämtlicher Kriterien ist der Auftrag neu an die zweitplatzierte Anbieterin vergeben worden.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.09.2017
Meldungsnummer
983061
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.04.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach,
8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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