Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 07.04.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Burgergemeinde Bern, KCB2020
Beschaffungsstelle/Organisator: Burgergemeinde Bern, KCB2020,
zu Hdn. von
"Nicht öffnen - Offertunterlagen, KCB2020, BKP 281.7, Bahnhofplatz 2, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beat.aeschbacher@ingenta.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 16.04.2018
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 23.04.2018 (mind. 10 Arbeitstage vor Abgabetermin Angebot) allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 16.04.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 18.05.2018 Uhrzeit: 15:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (einfach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, KCB2020, BKP 281.7".
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend für die Fristwahrung ist das Eintreffen bei der Beschaffungsstelle (bis 15:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) und nicht Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Persönliche Abgabe: Bei Abgabe am Empfangsschalter der Burgergemeinde Bern, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 15:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Burgergemeinde eingereicht werden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 18.05.2018, Uhrzeit:
16:00
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Umbau Kultur Casino Bern, BKP 281.7 Bodenbeläge aus Holz
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2817 - Bodenbeläge aus Holz |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gesamtsanierung gemäss Baubeschrieb und Leistungsverzeichnis in den Submissionsunterlagen
2.7 Ort der Ausführung- Casino Bern, Casinoplatz 1 (Herrengasse 25), 3011 Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 04.06.2018, Ende: 30.08.2019
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Bauzeitverzögerungen
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis (das Angebot ist in CHF abzugeben)
Gewichtung 80
Schlüsselpersonen: 2 Personen mit unterschiedlichen Funktionen (Projektleiter, Bauführer, Polier, Fachspezialist oder Monteur) Für beide Schlüsselpersonen sind je zwei Referenzobjekte und der Nachweis über deren Verfügbarkeit abzugeben: Gewichtung 20% (je 10% pro Schlüsselperson) Referenzobjekt 1, über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Umbau und / oder Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit Baujahr vor 1930 im städtischen Umfeld), Werkvertragssumme > 0.25 Mio. CHF exkl. MwSt. mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme und erbrachte Leistungen. Die angegebene Referenzperson muss über die von der Schlüsselperson erbrachten Leistungen Kenntnis haben. Referenzobjekt 2, über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Umbau und / oder Instandsetzung eines Gebäudes im städtischen Umfeld), Werkvertragssumme > 0.25 Mio. CHF exkl. MwSt. mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme und erbrachte Leistungen. Die angegebene Referenzperson muss über die von der Schlüsselperson erbrachten Leistungen Kenntnis haben. Verfügbarkeit: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson mindestens gleich gross ist wie die erforderliche Verfügbarkeit während der Dauer der zu erbringenden Leistung. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten, für welche die Schlüsselperson während der ausgeschriebenen Arbeit ebenfalls zum Einsatz kommt.
Gewichtung 20 Erläuterungen:
Preisbewertung - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 40% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = ungenügende Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Bezug zum Projekt 3 = genügende Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gute Erfüllung; qualitativ gut 5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punktberechnung Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Ja, unter der Bedingung, dass die Variante zusätzlich zum Angebot der ausgeschriebenen Leistung eingegeben wird. Varianten können ohne Begründung abgelehnt werden. Pauschal- und Globalangebote werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.06.2018 und Ende 30.04.2019
- Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss der vorgesehenen Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt "keine" bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten in den Einheitspreisen und dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 30%
Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %). Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen. Schlüsselpersonen dürfen nicht durch die Subunternehmer gestellt werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
- EK1: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit - EK2: fachliche Leistungsfähigkeit - EK3: Organisatorische Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaften: Die Eignungskriterien müssen nicht von jedem einzelnen Gesellschafter, sondern von der Gemeinschaft als Ganzes erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Hinweis: Kriterien sollen klar und verständlich sein damit Anbieter genau wissen, was gefordert wird. => nicht zu streng, Markt soll spielen können und nicht künstlich eingeschränkt werden. EIGNUNGSKRITERIUM EK1: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIG-KEIT - EK1.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags. - EK1.2: Der Anteil von Subunternehmern ist kleiner als 30% - EK1.3: Vom Unternehmer zu liefernde Nachweise gemäss Selbstdeklarationsformular: -detaillierter Betreibungsregisterauszug, -Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern), -Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV, FAK), -Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge), -Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU, -Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben, -Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung des GAV, -Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau, -Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung FAR Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
EIGNUNGSKRITERIUM EK2: FACHLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - EK2: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Umbau und / oder Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit Baujahr vor 1930, wenn möglich im städtischen Umfeld), Werkvertragssumme > 0.25 Mio. CHF exkl. MwSt. mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme und erbrachte Leistungen.
Bei seinerzeitigen Auftraggebern können Auskünfte zur Abwicklung des jeweiligen Referenzobjekts eingeholt werden. Die Ansprechperson ist mit Name und Telefonnummer anzugeben.
EIGNUNGSKRITERIUM EK3: ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - EK3: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 oder Nachweis des Qualitätssicherungssystems des Anbieters (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung)
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten
:
CHF 0.00
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 31.12.2018
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- 1.Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 2.Angebotsöffnung Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. 3.Folgeaufträge Die ausschreibende Stelle behält sich vor, dem Zuschlagsempfänger nachträglich zusätzliche Leistungen im Sinn von Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV freihändig in Auftrag zu geben. 4.Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben. 5.Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden. 6.Vorbehalt: Die Ausschreibung und die Terminangaben erfolgen vorbehältlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts, der erforderlichen öffentlich – rechtlichen Bewilligungen, der erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Organe des Auftraggebers und der Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen. 7.Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.
8.Begehung: Es findet keine Begehung statt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei ………………………. (genaue Adresse der sachlich zuständigen Direktion bzw. des örtlich zuständigen Regierungsstatthalteramts) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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