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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1015871
10.04.2018|Projekt-ID 169682|Meldungsnummer 1015871|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BE  18.04.2018
Publikationsdatum Simap: 10.04.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Belp
Beschaffungsstelle/Organisator: Bereich Liegenschaften,  zu Hdn. von Erich Hönger, Gartenstrasse 2 / PF 64,  3123  Belp,  Schweiz,  E-Mail:  hoenger.erich@belp.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Technische Sanierung Zivilschutzanlage

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45216000 - Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen oder für Not- und Rettungsdienste und an Militärgebäuden

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: maj Architekten AG, Stauffacherstrasse 72,  3014  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 245'615.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 7 / Abs. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen: Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen müssen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhanden Material oder die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet ist.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.03.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen Verfügungen oberhalb des Schwellenwerts der freihändigen Vergaben kann innert 10 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. (Art. 11 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 ÖGB).
Es können Rechtsverletzungen und rechtsfehlerhafte Ermessenausübungen sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden. (Art. 14 Abs. 2 ÖGB) Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel (insbesondere die angefochtene Verfügung) sind beizulegen. (Art. 32 VRPG)