Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BE
18.04.2018 Publikationsdatum Simap: 10.04.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Belp
Beschaffungsstelle/Organisator: Bereich Liegenschaften,
zu Hdn. von
Erich Hönger, Gartenstrasse 2 / PF 64,
3123
Belp,
Schweiz,
E-Mail:
hoenger.erich@belp.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Technische Sanierung Zivilschutzanlage
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45216000 - Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen oder für Not- und Rettungsdienste und an Militärgebäuden |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: maj Architekten AG, Stauffacherstrasse 72,
3014
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 245'615.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 7 / Abs. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen: Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen müssen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhanden Material oder die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet ist.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.03.2018
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen Verfügungen oberhalb des Schwellenwerts der freihändigen Vergaben kann innert 10 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. (Art. 11 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 ÖGB).
Es können Rechtsverletzungen und rechtsfehlerhafte Ermessenausübungen sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden. (Art. 14 Abs. 2 ÖGB) Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel (insbesondere die angefochtene Verfügung) sind beizulegen. (Art. 32 VRPG)
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