Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.04.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Verkehrsbetriebe Zürich, Luggwegstrasse 65,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
matthias.peyer@vbz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Werk- und Dienstleistungsvertrag über die Werbestrategie, den Unternehmensauftritt und die Personalrekrutierung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[13] Werbung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79340000 - Werbe- und Marketingdienstleistungen, | | 79341000 - Werbedienste, | | 79342000 - Marketing |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ruf Lanz Werbeagentur AG, Usteristrasse 15,
8001
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'500'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Gesamtkosten für den Zeitraum von 2018 bis 2021
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Einzig Ruf Lanz Werbeagentur AG ist derzeit im Sinne von Paragraph 10 Abs. 1 lit. c und f der Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO) aufgrund der Rechte an geistigem Eigentum sowie der Austauschbarkeit schon vorhandener Dienstleistungen in der Lage, die Werbestrategie und den Unternehmensauftritt einschliesslich Werbung für die Personalrekrutierung in der bisherigen Art und Weise fortzuführen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.04.2018
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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