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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1016977
20.04.2018|Projekt-ID 170003|Meldungsnummer 1016977|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  20.04.2018
Publikationsdatum Simap: 20.04.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Aarau AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Submissionen KSA,  zu Hdn. von Reto Tarnuzzer, Tellstrasse 25,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  0041 62 838 42 90,  E-Mail:  reto.tarnuzzer@ksa.ch,  URL www.ksa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Beatmungsgeräte für die Intensivstation

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33157400 - Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hamilton, Via Crusch 8,  7402  Bonaduz,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 700'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die operative Intensivmedizin setzt seit vielen Jahren Geräte mit einem automatisierten Beatmungsmodus ein, der auch zukünftig beibehalten werden muss. Dieses Verfahren kann nur von einem Lieferanten angeboten werden. Durch diese technische Besonderheit wird der Auftrag gemäss § 8 freihändig vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.03.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bindesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerteschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung ist der Beschwerteschrift beizulegen.
5. Das Beschwerteverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.