Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SO
27.04.2018 Publikationsdatum Simap: 27.04.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bauverwaltung
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauverwaltung Büsserach,
zu Hdn. von
Dominik Kamber, Breitenbachstrasse 22,
4227
Büsserach,
Schweiz,
Telefon:
061 789 90 35,
E-Mail:
bauverwaltung@buesserach.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bauverwaltung Büsserach,
zu Hdn. von
Dominik Kamber, Breitenbachstrasse 22,
4227
Büsserach,
Schweiz,
Telefon:
061 789 90 35,
E-Mail:
bauverwaltung@buesserach.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 18.05.2018
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung können bis zum 18 Mai 2018 schriftlich gestellt werden. Die Fragen sind zu richten an:
samuel.schmid@gruner.ch
Die Beantwortung der Fragen erfolgt bis 23. Mai 2018. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 30.05.2018 Uhrzeit: 11:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 30.05.2018, Uhrzeit:
11:01, Ort:
Büsserach
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Ausdolung Nidergraben
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45240000 - Wasserbauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Ausdolung unterer Nidergraben.
Kanal- und Wasserbau
2.7 Ort der Ausführung- Büsserach/Breitenbach
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis (Gesamtpreis)
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Varianten müssen hinsichtlich Nutzung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit dem Hauptangebot entsprechen und müssen prüfbar und vergleichbar sein.
Das Basisangebot gemäss unveränderten Submissionsunterlagen ist zwingend ebenfalls einzureichen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.08.2018 und Ende 31.01.2019
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Es gelten folgende generelle Bedingungen:
1. Teilnahme an obligatorischer Begehung 2. Vollständiges, termingerecht und rechtsgültig unterzeichnetes Angebot.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Preisverhandlungen sind ausgeschlossen. Es sind Netto-Angebote einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Bei Einhaltung der Fristen, Vollständigkeit des Angebots und eingereichten Unterlagen sowie der Erfüllung aller Eignungskriterien erfolgt die Bewertung nach den Zuschlagskriterien.
Die anderen Angebote können von der Beurteilung gemäss § 11 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen Kanton Solothurn (BGS 721.54) ausgeschlossen werden. Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl auf Grund der Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der tieferen Angebotssumme den Zuschlag.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Website www.simap.ch und Amtsblatt Kanton Solothurn.
Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet. Die Bekanntgabe des Zuschlags erfolgt durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
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