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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1018059
24.04.2018|Projekt-ID 166036|Meldungsnummer 1018059|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.04.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,  zu Hdn. von "Nicht öffnen-Offertunterlagen UeMa Lagersanierung Riederwald- Stuckiseggbrücke Baumeisterarbeiten", Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 468 24 00,  Fax:  +41 (0) 58 468 25 90,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N09-Simplonstrasse Nord: UeMa Lagersanierungen Riederwald- und Stuckiseggbrücke Ausführung Massnahmen Lagersanierung und Fahrbahnübergänge

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE FL-Simplon
Name: Walpen AG Hoch- und Tiefbau, Furkastrasse,  3998  Reckingen VS,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'888'037.40 ohne MWSt.
Bemerkung: Die ARGE FL-Simplon setzt sich aus folgenden Unternehmungen zusammen: Walpen AG Hoch- und Tiefbau, Interalp Bau AG (Visp), PraderLosinger SA (Sion)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die ARGE FL-Simplon hat dank der tiefsten Angebotssumme und der besten Bewertung beim Bauprogramm die höchste Punktzahl aller drei Anbieter erzielt und ist somit das wirtschaftlich günstigste Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.02.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1004613

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.04.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.