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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1018077
15.05.2018|Projekt-ID 170345|Meldungsnummer 1018077|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 15.05.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BERNMOBIL
Beschaffungsstelle/Organisator: BERNMOBIL
Städtische Verkehrsbetriebe Bern,  zu Hdn. von Bernhard Riegel, Eigerplatz 3,  3007  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 88 88,  Fax:  031 321 82 44,  E-Mail:  busbeschaffung@bernmobil.ch,  URL www.bernmobil.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

«Vermerk: Bitte nicht öffnen/Projekt SFF»

BERNMOBIL
Städtische Verkehrsbetriebe Bern,  zu Hdn. von Bernhard Riegel, Eigerplatz 3,  3007  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 88 88,  Fax:  031 321 82 44,  E-Mail:  busbeschaffung@bernmobil.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

31.05.2018
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form auf busbeschaffung@bernmobil.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 13.07.2018 Uhrzeit: 14:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote müssen bis spätestens 13.07.2018 bis 14.00 Uhr bei der Adresse unter Ziffer 1.2 eingetroffen sein. Zu spät eingegangene Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

16.07.2018, Bemerkungen:  BERNMOBIL wird im Nachgang der Öffnung den Anbietern eine entsprechende Eingangsbestätigung zustellen.

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Projekt SFF / Beschaffung selbstfahrendes Fahrzeug

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Entwicklung, Herstellung, Lieferung und Zulassung von selbstfahrenden Fahrzeugen mit Anbindung an die Betriebsleitzentrale gemäss den Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen

2.7 Ort der Lieferung

Gemäss Werklieferungsvertrag

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäss Werklieferungsvertrag

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Es bestehen Optionen auf zwei weitere Fahrzeuge.
Zudem ist es denkbar, dass die Betriebsphase verlängert wird. Kernelement einer solchen optionalen Verlängerung bilden die Wartungsleistungen (insb. Softwareupdates und Wartung IT-Backendsystem und Fahrzeug).

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Gemäss Werklieferungsvertrag

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Erfüllen der Eignungskriterien

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine Kaution für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Werklieferungsvertrag

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Ausgeschlossen

3.6 Subunternehmer

Die Lieferantin agiert als Generalunternehmerin, Subunternehmerinnen sind zugelassen. Die vollständige Weitergabe des Auftrages an Dritte ist unzulässig.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 15.05.2018  bis  13.07.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

4.3 Begehungen

Gemäss Art. 27 VÖB sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig. Betreffend Ablauf des Beschaffungsverfahrens siehe Ziffer 4.5.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.

4.6 Sonstige Angaben

Gemäss Art. 27 VÖB sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt. Vorbehalten bleiben Bereinigungsrunden. BERNMOBIL weist die Anbieter daher ausdrücklich an, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.

Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).