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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1018387
30.04.2018|Projekt-ID 162693|Meldungsnummer 1018387|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.04.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitex Zürich Limmat AG und Spitex Zürich Sihl
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitex Zürich Limmat AG,  zu Hdn. von Daniel Boller, Nordstrasse 20,  8006  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  058 404 36 36,  Fax:  058 404 36 55,  E-Mail:  daniel.boller@spitex-zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung Firmenfahrzeuge 2018
Los-Nr 1
Kurze Beschreibung: Personenwagen Kat A "Kleinstwagen" mit Elektro-Motor

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Franz AG, Mythenquai 353,  8038  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 21'604.63 ohne MWSt.
Bemerkung: Garantierter Restwert CHF 5'555.55

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe der ausgeschriebenen Fahrzeuge im Los 1 begründet sich durch die Bewertung als wirtschaftlich günstigstes Angebot bezogen auf die Erfüllung der unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.11.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 993305

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.04.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die Angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.