Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
04.05.2018 Publikationsdatum Simap: 04.05.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Wohlen vertreten durch den Bereich Planung, Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Christoph Meyer, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 619 92 25,
E-Mail:
Christoph.Meyer@wohlen.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 18.05.2018
- Bemerkungen: Fragen sind bis spätestens 18. Mai 2018, schriftlich per Mail an Gähler und Partner AG, Ennetbaden, Herr Matthias Brändli, m.braendli@gpag.ch zu richten.
Die schriftliche Beantwortung erfolgt bis am 23. Mai 2018 über www.simap.ch
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 04.06.2018 Uhrzeit: 11:30
1.5 Datum der Offertöffnung:- 04.06.2018, Ort:
Wohlen, Bemerkungen:
Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt. Das Offertöffnungsprotokoll wird allen Anbietenden zugestellt.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Submission Alte Bahnhofstrasse Wohlen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 3457
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45233123 - Bau von Nebenstraßen, | | 45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen, | | 45231400 - Bauarbeiten für Starkstromleitungen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- - Belagsaufbruch komplettFläche ca. 3000 m²
- Randabschlüsse neuLänge ca. 650m - Neue TragschichtFläche ca. 3000 m² - Neuer Deckbelag Strasse (exkl. Anpassungen und Trottoir)Fläche ca. 1150 m² - Leitungsbau KanalisationLänge ca. 112 m - Kontrollschächte neuStücke 4 - Ersatz Leerrohranlage BeleuchtungLänge ca. 200 m - Kandelaberfundamente neuStücke 4 - Ersatz WasserleitungLänge ca. 200 m - Ersatz Leerohranlage EWLänge ca. 200 m - EW-Schächte neuStücke 3 - Leerrohranlage neu UPCLänge ca. 200 m - Leerrohranlage neu SwisscomLänge ca. 20 m
2.7 Ort der Ausführung- Alte Bahnhofstrasse, 5610 Wohlen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 09.07.2018 und Ende 31.12.2018
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.05.2018
bis
25.05.2018 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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